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Eugen IV. und dem Concilium zu Basel (mit dem von ihm erwählten
Gegen-Papste Felix V.) —in heilloser Verwirrung waren.
Ich theile aus diesem wichtigen Codex hier folgende Stücke
mit, welche ich um ihres Interesse willen sogleich selbst
copirte:
Aus dem Jahre 1446 (9. k. 1. m. n. o. p.) sechs Nummern.
1) Declaratio Baronum et Regni Bohemie pro domino Eugenio
papa quarto, vom 10. August 1446.
2) Declaratio Universitatis Sludii Pragensis pro domino
Eugenio papa quarto, vom 2. August 1446.
Beide Actenstiicke zeigen auf unumstössliche Weise, dass
König Friedrich in der Kirchen-Angelegenheit nicht so einseitig
verfuhr, als ihm von den meisten neueren Geschichtschreibern
vorgeworfen wird, die ihm nichts weniger Schuld geben als —
Verrath an der deutschen Nation und blindes Aufgeben der Gerechtsame.
Die Prager Universität schreibt dem noch nicht ganz entschlossenen
König auf eine so bestimmte und keinerlei Missdeutung
fähige Art, dass seine Bemühung zur religiösen Vereinigung
ihre vollste Anerkennung geniesse, dass sie die Anerkennung Papst
Eugen’s IV. für die grösste Wohlthat halte, die den zerrissenen
Gemüthern den Frieden zurückbringen könne.
Auch die katholischen Edlen Böhmens erklären ihre volle
Unterwerfung unter den Papst Eugen IV. unter bemerkenswerthen
Ausdrücken.
Vergleiche über diese Angelegenheit das öfter erwähnte Archiv
cesky II. Bd. p. 22, Nr. 28, vom 21. Juli 1446; it. p. 24, Nr. 29,
vom 27. Juli 1446,—Correspondenz des Ales Holicky von Sternberg,
— dann p. 432. Nr. V. vom 16. Juli 1446, Correspondenz
des Prokop von Rabstein und Bd. III. p. 38. Nr. 57, vom 5. August
1446, Correspondenz des Ulrich von Rosenberg.
Ein neuer schlagender Beweis, dass die Quellen bei ihrer ungeheuren
Zerstreutheit und Zerstücklung erst nach und nach zusammengefunden
und folglich auch erst später zusammengestellt
werden können. — Ueherall tauchen Ergänzungen und Stücke des
Ganzen auf. Ist es ein Wunder, dass unser ganzes bisheriges
Wissen in der Geschichte ein Stückwerk? — Wollte man diess
auch nur erkennen! —