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Auf die Aeusserung Kaiser Josephs zu Friedrich II. bei der
Zusammenkunft zu Neisse ist nicht das mindeste Gewicht zu
legen. Joseph II. gab oft seltsamen Gedanken Raum, die an Kaunitz
einen Gegner oder einen Gleichgiltigen fanden. In dieser Beziehung
erinnere ich an den Krieg mit den Holländern wegen der
Scheldesperre, den Joseph II. ganz gegen den Rath des F. Kaunitz
unternahm. Wer hat endlich die Glaubwürdigkeit jener
Aeusserung verbürgt, und wer angegeben, in welchem Zusammenhang
sie'mit dem Gegenstand der Unterredung stand?
Die Beschuldigung: Oesterreich habe eine selbstständige Politik
Deutschland gegenüber gehabt, zerfällt, wie die andere vom
Sprachgebrauch: „Oesterreich und diis Reich”, in ein albernes
Nichts, wenn man sich vergegenwärtigt, dass wie Oesterreich, so
jeder andere deutsche Staat gemeinsame Reichs-und specielle
Landes inte ressen zu betreuen und zu vertreten hatte.
Die letztem schufen, wie begreiflich, eine besondere selbstständige
Politik überall, da nicht jede Angelegenheit der einzelnen deutschen
Länder eine Reichsangelegenheit war, oder absichtlich nicht
dazu gemacht wurde. Dieses Verhältniss entsprang aus der Getheiltheit
Deutschlands in viele einzelne Länder und Regierungen
und beruhte auf dem uranfönglich dagewesenen Grund einer Stammesverschiedenheit
der deutschen Völker, welche eine Einheit
Deutschlands nie möglich machen wird. Aus diesem Verhältnisse
ist der Sprachgebrauch von einem Oesterreich neben dem deutschen
Reich abzuleiten. Er ist allen deutschen Ländern gemein
gewesen, und musste es sein, weil jedes speciell sich neben allen
andern unterschied. Heutzutage kann man in Wirtemberg sogar
noch gedruckt und mündlich hören: Wirtemberg und das Ausland,
zur Bezeichnung eines andern deutschen Landes, wäre
es auch das Nachbarland Baden oder Baiern.
Wir haben noch vor kurzem in Wälsch - Tirol und in Ungern
erfahren, welche verderbliche Wirkungen geschichtliche Irrthümer
hervorzurufen im Stande sind. Das Geschäft ihrer W iderlegung
kömmt der Wissenschaft zu, weil nur diese und ihre Vertreter
es auszurichten vermögen, und weil auch für die Wissenschaft:
Salus reipublicae summa lex esto, Gebot und Richtschnur
ist. Diese Ansicht, verträglich mit den Einrichtungen jedes W issenschafts-Instituts,
uud gewiss vorzugsweise im Einklang mit denen