578
Inhalt als der ist den sie haben, und einen andern Geist als der
ist, in dem sie abgefasst sind, voraussetzt.
Eine Vergleichung geschichtlicher Thatsachen der gerühmten
Feudalepoche mit denen der nächstfolgenden, von Max I. bis auf
unsete Tage, würde zeigen, dass Tirol von der absoluten Gewalt
früher ungleich mehr als später gelitten, und mehr unter den
selbstständigen Herrschern dieses Landes als unter den Habsburgern
seit Max I. So verwüstende Fehden, wie Mainhard II. sie bis
an sein Lebensende gegen die Kirche und den Adel, bloss aus
Herrschbegierde und Vergrösserangssucht zum Verderben der
untern, von jenen abhängigen Classe, ohne Abbruch von irgend
einer Seite fortführen tonnte, sind in der zweiten Epoche niemals
da gewesen. Kein Habsburger hatte nöthig auf dem Sterbebette
zur Erleichterung seines Gewissens ein dem Wortlaute des Mainhard'schen
Testaments ähnliches Bekenntniss zu machen, Zusagen:
Jtem voluit et ordinavit idem Dom. Testator, quod de bonis suis
universaliter omnia male ablata et indebite acquisita omnino
restituantur, juxta graciam, pieiatem et misericordiam illorum,
quos offendisset, vel de bonis ipsorum minus rite accepisset,
sive fuerunt possessiones, debita, municiones, castra, fortalicia,
vel alia bona, quocunque nomine dicipossunt, ubique locorum,
in Episcopatu Tridentino, vel alibi posita, etc.
Jene masslose Verschleuderung von Staatsgütern und Einkünften,
die. Margaretha Maultasche an ihren Günstlingen geübt
erneuerte in der zweiten Epoche sich ebenfalls nicht. Sollte dies >
nicht Wirkung der Gesetzlichkeit sein, in dessen Geleise das
Staatsleben seit Max I. sieh bewegte, und sollte zur Besserung der
früheren Verhältnisse nicht wesentlich „der Nimbus der Kaisergewalt”
beigetragen haben, der den tirolischen Landesfürsten
umgab ?
Die Ansicht, dass den Interessen Tirols durch die Vereinigung
der Grafenkrone mit der deutschen Kaiserkrone auf einem und
demselben Haupte, Abbruch geschehen sei, ist neu. und wohl noch
jenseits Oesterreich von keinem Geschichtschreiber eines fremden
zur deutschen Krone gelangten Regentenhauses gemacht worden.
Begründet ist sie aber dann sogleich und vortrefflich, wenn man
an die Stelle Landesinteressen, adeliche und klerikale, setzt,
denn jene Corporationen büssten allerdings beim Sturz des Feu-