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lieh falschen und politisch schädlichen Meinung berechtigt. Das
Fehlschlagen dieser Erwartung und noch mehr die gegentheiligen
Erfahrungen mussten dem Oesterreicher der seiner staatsbürgerlichen
Aufgabe sich bewusst ist, mochte er Tirol oder einem andern
Reichsbestandtheile angehören, Losung zur Stimmerhebung
werden. Und so entstand diese Widerlegung, dadurch ist sie
motivirt.
Aus dem nämlichen Grunde, doch wie bisher den wissenschaftlichen
Standpunct festhaltend, sind hier einige zum Theil
auch als Volksmeinungen fortwuchernde geschichtliche Irrthümer
zu besprechen.
Es ist gesagt worden, Tirols Geschichte, in Beziehung auf
das innere Staatsleben in die beiden grossen Hauptabschnitte vor
und nach Kaiser Maximilian I. abgetheilt, zeige in der ersten
Epoche das Staatsleben im Zustande eines naturwüchsigen Gebildes
ungefähr so wie die Pflanze, durch eigene Triebkraft emporgesprossen,
wächst, gedeiht und sich verästet. In diesem Zustande
hätten die verschiedenen Stände und ihre Interessen untereinander,
so wie in ihrer Stellung dem Landesherrn gegenüber, nach natürlichen
Gesetzen sich geregelt, und seien hiernach erwachsen und
gediehen. Dagegen hätten sich die Dinge im zweiten Hauptabschnitte
ganz anders und so gestaltet, dass unter dem Schimmer
und der Macht der Regentenmajestät die Interessen der andern
Stände, vor allem die des Adels zurückwichen und wie kleinere
Sterne erbleichten. Für Tirol sei der Umschwung in den Verhältnissen
der landesherrlichen Interessen zu denen des Landes durch
den Umstand bewirkt worden, dass dieses Land in. Max I. den
römischen Kaiser zum Landesherrn erhielt. Mit dieser Stellung
heisst es weiter, habe sich schon von jeher ein eigener byzantinischer
Nimbus und die Ansicht verbunden, dass der Landesfürst
der höchste Herr auf Erden und in temporalibus Gottes Statthalter
sei.
Folge hiervon sei die Verwandlung des Staats vom früheren
uncultivirten Naturwesen in ein künstliches Product gewesen, indem
nun der Landesherr das Land zu verwalten, ihm Gesetze
und den Gesetzen ein System zu geben, angefangen habe. Die
mannigfachen Landesinteressen derart an sich knüpfend, dass sie
zuletzt sämmtlich in seiner Hand ^usammenliefcn, und hierin nie
Sil/,b. d. philos.- hislor. CI. Jahrg. 1850. II. Bd. IV. Hfl. 32