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Herr Kink beruft sieb, doch ohne dieses Denkmal zu nennen,
auch darauf, da er S. 24 seiner Geschichte sagt: „Zuerst wurden
„schon i. J. 1707 beim Zollhause zu Mauls etruskische Alter-„thümer
ausgegraben, blieben aber wenig beachtet.”
Natürlich fällt diese Zeugeprobe etruskischer Alterthümer
als lächerlich nichtig weg, da Jedermann weiss, dass das Maulsermonument
römisch ist. Hormayr mystificirt uns nebstdem auch
mit römischen Denkmälern die keine sind. Er sagt S. 105
seiner tirolischen Geschichte: „An eben der Stelle, wo
„wahrscheinlich Raetiens Schicksal entschieden wurde, bei Botzen
„und Gries, legte Drusus eine Brückenschanze und einen festen
„Thurm mit einem Vorwerk an. Bis in unsere Tage haben sie
„die Namen Pons und Turris Drusi und Praesidium Tiberii behalten.”
Einervon mir i. J. 1845 vorgenommenen genauen Untersuchung
zu Folge sind Turris Drusi (unter dem Namen der gescheibte
Thurm bekannt und seiner Rundform wegen so genannt)
und Praesidium Tiberii, ein schwerer viereckiger Thurm, nicht
römische sondern mittelalterliche Bauüberreste J ) Pons Drusi,
bei der Unternehmung des Drusus gegen die Alpenvölker Uebergangspunct
vom rechten auf das linke Etschufer, besteht in der
Wirklichkeit gar nicht, sondern bloss auf der Peutingerischen Tafel.
Ganz anders verhält es sich mit einem i. J. 1825 in Cembra
gefundenen mit einer Inschrift versehenen Kessel von Kupfer und
mit den i. J. 1845 bei Matrei entdeckten Alterthümern, unter
denen ein Diskus von Bronze mit der Vorstellung eines Leichenzuges
und mit Thierfiguren, dann eine Zeile Inschrift auf dem
Bruchstück eines Gefasses die vorzüglichsten sind. Mit guten Gründen
hat Graf Giovannelli in seiner Abhandlung Le antichitd Ilczio-*)
Den Nachweis vom mittelalterlichen Ursprung dieser Thürme habe ich
in der Schrift: „Beiträge 7.ur Geschichte der Stadt Botzen, Innsbruck
1846” geliefert. Daraus schöpfte seitdem auch Herr Beda Weber
die richtige jedoch in seinem Buche : „Die Stadt Botzen und ihre Umgebungen,
Botzen 1849” irrig als Ergebniss seiner Untersuchungen angegebene
Ansicht. Was er dort vom übertünchten Kalkanwurf dieser
Bauwerke bemerkt, beweist, dass seine angebliche Untersuchung den
ursprünglichen Anwurf und eine spätere Blörtelnachhesserung (nicht
Ueberklechsiing) nicht ermittelte und unterschied.