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namen beweisen, dass Roschmann, der die Keltenausbreilung über
ganz Tirol ebenfalls auf die Ortsnamen stützte, von Herrn Kink
nicht „ad absurdum” geführt werden könne. Bedarf es übrigens
eines Nachweises der Keltensitze in Tirol aus Eigennamen, nachdem
die Thatsache ihrer Einwanderung seit dem Jahre 390 vor
Chr. feststeht, oder könnten wir, ohne in ein wahrhaftiges Absurdum
zu gerathen, annehmen, die Kelten werden von der unterjochten
raetiscli-tuskischen Bevölkerung, über deren Leichen sie bei
der Eroberung dieses Landes hinwegschritten, — per strages barbarorum—Gebote
empfangen haben, wo sie sich niederlassen dürfen,
wo nicht? Hören wir, was Ottfried Müller über das Verhältniss
der tuskiselien Bevölkerung Italiens zu ihren Gebietern den
Kelten sagt: „Dass, sagt er, viele Tusker unter den Kelten als freie
„Leute sitzen geblieben wären, ist sehr unwahrscheinlich. Die Kelten
„waren sich selbst zahlreich genug, und wollten das Land nicht
„beherrschen, sondern besitzen. Auch findet sich so gut wie nichts
„von tuskisch beschriebenen Grabsteinen uud andern Denkmälern
im Paduslande”. Gilt diess von den Etruskern der Ebene, wie sie
gross, verbunden und zahlreich waren, so wird es von der dünnen
Schichte tuskiselien Stammes im Gebirg um so gewisser gelten.
Was beweist aber, wenn es noch eines Beweises bedarf, die Kelteuausbreitung
über ganz Tirol handgreiflicher, als die dort aus
allen Gegenden eingebrachten antiquarischen Funde, denen die im
Ferdinandeum zu Innsbruck aufbewahrten etruskischen an Zahl
bei weitem nachstehen.
Wir gelangen nunmehr zu den von den Etruskomanen heigehrachten
Beweisen aus der Alterthumskunde, und haben zunächst
anzuführen, was für etruskisch ausgegeben wird und es nicht ist.
Hormayr (Geschichte Tirols 1. Band) führt „unter den
„Denkmälern tuskischer Kunst, tuskischen Cultus und
„öffentlicher Anstalten” das i. J. 179T am Zollhause zu Mauls
ausgegrabene Mithrasdenkmal, seitdem im Besitz des k. k. Münzuud
Antikencabinets in Wien, an, welches, obgleich er es irrig mit
römischer Inschrift versehen sein lässt, ihm doch tuskisch ist. *)
*1 S. Arneth Beschreibung der zum k. k. Münz - und Antiken-Cabinete
gehörigen Statuen, Büsten, Reliefs etc. Wien 1850. Hormayr’s Behauptung
, dass dieses Denkmal eine ,,rein römische Inschrift” an sieb
trägt, ist falsch. F.s bat gar keine Inschrift,