555
Man sieht also in der einen dieser Urkunden die Benennung
Unter- (inferior), in der andern Ober-Dacien (superior).
Diese ist die wahre, bis jetzt unseren Gelehrten unbekannte
Eintheilung dieses Landes.
Es würde jetzt nur noch erübrigen, die Gränzen, welche diese
zwei Provinzen schied, zu bestimmen. Hiezu mangeln uns zwar die
näheren Daten, doch, gestützt auf die obige Erörterung der Herodotischen
und Strabonischen Angaben, wie auch auf die natürliche
Lage des Landes, wage ich anzunehmen, dass der Gebirgszug,
welcher Siebenbürgen und das Temescher Banat von den Donaufürstenthümern
scheidet, auch die Scheidungslinie zwischen Oberund
Unter-Dacien bildete. Uebrigens überlasse ich dies ferneren
Forschungen und begnüge mich für dieses Mal mit meinen positiven
Entdeckungen, mit welchen ich dem Studium der alten Geographie
einen wesentlichen Dienst erwiesen zu haben glaube 1 ).
Nachstehender von Herrn Matthias Koch eingesandter
Aufsatz wurde zum Abdruck in diesem Sitzungsberichte bestimmt.
„Kritische Beiträge zur Geschichte und Alterthumskunde
Tirols”.
Die Streitfrage über die Abstammung der Tiroler, weit entfernt
einer günstigen Lösung durch den Einfluss näher zu rücken,
den die in neuester Zeit mit grösserer Sorgfalt gepflegte einheimische
Alterthumskunde auf die Behandlung der ältesten Geschichte
aller Grönländer fühlbar ausübt, verfehlte dieses Ziel nicht nur
gerade auf diesem Wege seither ganz, sondern gerieth selbst auf
den Abw'eg, vom wissenschaftlichen Gebiet auf das politische
iiberzuschlagen, indem sie, während der Unruhen des Jahres 1848,
von der italienischen Bevölkerung Tirols zur Nationalitätsfrage
gemacht, zur Begründung ihrer Trennungsanforderungvon Deutschland
benützt ward.
*) Allerdings, jedoch bleibt die Eintheilung in drei Dacien, wenigstens 7-ur
Zeit des Septimius Severus gleichfalls durch eine Inschrift sicher gestellt,
welche Joseph Arneth schon im Jahre 1839 bekannt machte. Catalog
der k. k. Medaillen-Stämpel-Sammlung S. 5 und seitdem in der Beschreibung
der zum k. k. Münz - und Antiken - Cabinete gehörigen Statuen,
Büsten, Reliefs, Inschriften u, s. w. Vierte Auflage S. 36. Nr. 215. A. d. R.