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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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in  Spinoza’s  Begriff  der  Substanz,  von  welchem  einer  der  neuesten
Beurtheiler,  Ulrici,  bemerkt,  dass  er  im  Grunde  nichts  als  den
Begriff  der  absoluten  Voraussetzungslosigkeit  enthalte,  so  wie  in
der  sogleich  folgenden  Deduction,  dass  es  der  Substanzen  nicht
mehr  als  eine  einzige  geben  könne.  „Per  substantiam”  heisst  es
gleich  in  der  dritten  Definition  des  ersten  Buches  der  Ethik,  „intelligo
  id,  quod  in  se  est  et  per  se  concipitur;  hoc  est,  cujus  conceptus
  non  indiget  conceptu  alterius  rei,  a  quo  formari  debeat.”
Jenes  in  se  esse  erklärt  Ulrici  für  das  reine  Sein  der  Eleaten,
das  unentschieden  sowohl  die  absolute  Voraussetzungslosigkeit  des
Begriffs  der  Substanz  als  dieser  selbst,  als  wirklicher  Gegenstand
betrachtet,  bedeuten  kann.  Wir  glauben  schon  an  dieser  Stelle
eine  wuchtige  Vermengung  zweier  ganz  verschiedenen  Behauptungen
anmerken  zu  dürfen  ;  deHn  es  ist  doch  gewiss  nicht  einerlei  zu  behaupten ­
  ,  dass  ein  Ding,  dessen  Begriff  nicht  des  Begriffes
eines  andern  Dinges  bedürfe,  um  definirt  zu  werden  (formari),
und  dass  dasselbe  auch  der  wirklichen  Existenz  nach  d.  h.  um  zu
existiren  ,  der  Existenz  keines  andern  wirklichen  Dinges  bedürfe.
Die  erste  Behauptung  erklärt  den  Begriff  der  Substanz  für  einen
durchaus  einfachen  ,  für  einen  Urbegriff,  der  keinen  weitern  als
Bestandteil  voraussetzt,  die  zweite  definirt  die  Substanz  selbst
(nicht  ihren  Begriff)  als  das  Urprincip  alles  Wirklichen,  als  dasjenige ­
  Wirkliche,  das  der  Grund  alles  andern  Wirklichen  ist,  ohne
selbst  einen  Grund  ausser  sich  zu  haben  ,  als  causa  sui.  Der  Umstand ­
  ,  dass  Spinoza  diese  letztere  Eigenschaft  seiner  Substanz
späterhin  noch  eigends  beilegen  zu  müssen  glaubt,  darf  uns  hiebei
nicht  irre  machen.  Wenn  man  mit  Ulrici  das  in  se  esse  ausschliesslich ­
  auf  die  logische  Voraussetzungslosigkeit  des  Substanzbegriffs
deuten  w T ollte,  so  würde  man  sogleich  durch  das  ax.  I.  widerlegt
werden  ,  wo  es  ausdrücklich  heisst:  „Omne,  quod  est,  aut  in  se,
aut  in  alio  est,”  wo  der  Ausdruck  in  se  esse  im  Gegensatz
zu  jenem  in  alio  esse  im  realen  Sinn  gebraucht  wird.  Spinoza
vermengt  daher  in  der  That  beide  Bedeutungen  und  leg
dadurch  den  Grund  zur  Behauptung  der  ursprünglichen  Identität ­
  des  Urseins  und  Urbegriffs  in  einem  indifferenten  reinen  Sein,
wie  es  der  moderne  Monismus  weiter  ausgebildet  hat.  Gestützt  auf
diese  Behauptung  folgert  er  in  prop.  XI.:  „Deus  sive  substantia  constans
  infinitis  attributis,  quorumunum  quodque  aeternam  et  infinitara
Sitzb.  d.  philos.-hist.  CI.  Jahrg.  1850.  II.  Bd.  III.  Heft.  24
            
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