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Gleichergestalt soll, wenn (las Versehen von Seite unserer
kaiserlichen Regierung gegen Venedig geschieht, der Herzog von
Venedig und die Gemeinde den Frieden mit unserer Majestät nicht
auflösen und zum Kriege schreiten; vielmehr soll der Herzog von
Venedig und die Gemeinde unserer kaiserlichen Regierung Anzeige
machen, damit von Seite derselben die Sache geordnet werde.
Sollte, was unsere Majestät nicht wünscht, der hochgeborne
Herzog von Venedig das Zeitliche segnen, so sollen seine
Nachfolger in der Regierung des Herzogthums Venedig, und die
dortige Gemeinde, und der kleine und grosse Rath die besagten
Puncte bestätigen, welche Puncte unsere Majestät angesichts genannter
hochgeborner zwei Männer der Gesandten Sir Jacobo Delphino
und Sir Jacobo Contarino beschworen hat, nachdem sic
unserer Majestät die schriftliche Vollmacht und Gewalt vorgezeigt
hatten, welche ihnen vom Herzog von Venedig und der Gemeinde
übertragen worden, um mit unserer kaiserlichen Regierung den
Frieden zu unterhandeln und abzuschliessen.
Jene Schrift lautet wörtlich folgendermassen :
„Wir Rainerio Geno, von Gottes Gnaden Herzog von
„Venedig, thun kund und zu wissen allen, welche gegenwärtiges
Schreiben zu Gesicht bekommen — nachdem wir
„den hochgebornen und weisen Männern, Jacobo Delphino
„und Jacobo Contarino, unseren Lieben und Getreuen,
„sammt dem grossen und kleinen Rath von Venedig die
„vollste Gewalt verliehen und ihnen die Vollmacht gegeben
haben, Gegenwärtiges ins Werk zu setzen: nämlich mit
„dem höchsten Herrn Michael, in Christus dem Gotte gläubigen
Kaiser und Selbstherrscher der Römer, Dukas Angelos
„Komnenos Palaeologos, zu unterhandeln, ein Ueberein-„kommcn
zu treffen, und eine Goldbulle auszustellen und
„überhaupt mit dem genannten Kaiser alles, wie ihnen am
„besten dünkt, zu beschliessen und festzusetzen, auch Zu-„sagen
und Eide zu gehen und entgegenzunehmen für uns
„und die Gemeinde von Venedig— wie es ihnen am besten
„scheinen wird, und im allgemeinen und im ganzen nach
„dein vorausgesagten und dem was damit verwandt ist, zu
„verfügen, wie es ihnen angemessen scheinen wird —
„so versprechen wir in unserm Namen und im Namen der