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Wenn aber unsere kaiserliche Regierung- unter göttlichem
Beistand mit den Lateinern Krieg bekommen sollte, so soll Venedig
zu ihrer Unterstützung weder Hilfsvölker noch Geld abschicken.
Vielmehr, wenn die in Euripos sich befindenden Venetianer von
den dortigen Lateinern sich trennen , und für sich allein stehen,
und so es weder mit den Lateinern halten, noch gegen unsere
kaiserliche Regierung feindlich auftreten, so sollen sowohl sie als
ihr Vermögen von Seiten unserer kaiserlichen Regierung- beschützt
werden, wie auch die andern Venetianer.
Sollten sie aber in dem zukünftigen Kriege gegen die Euripioten
im Bunde mit den dortigen Lateinern sich gegen unsere kaiserliche
Regierung feindlich zeigen, so soll diese gegen sie und
ihr Eiffenthum nach Gutdünken verfahren dürfen.
Sobald aber mit Gottes Hilfe unsere kaiserliche Regierung
Euripos wieder gewonnen hat, soll dieselbe den Platz, welchen
Venedig gerade jetzt inne hat, dem hochgehornen Herzog von
Venedig und der dortigen Gemeinde wieder überlassen, und sie
sollen ihn behalten, wie sie ihn heute haben.
Ingleichen soll ihnen unsere kaiserliche Regierung auch in
der Gegend von Thessalonike, ausserhalb der Stadt, einen Ort
zur Niederlassung einräumen;
ferner in der Gegend von Boleros und Aenos einen Platz,
wo sie ihre Unterkunft finden können ;
ferner von der Meerenge von Constantinopel gegen Abend
zwei Orte, wo sie wünschen;
Von Constantinopel aus, wohin sie wollen, von alten Schiffsbauplatz
bis nach Pegae.
Sollte aber vielleicht einmal unsere Majestät innerhalb Constantinopel
oder Thessalonike einer lateinischen Gemeinde einen
Platz einräumen, so soll unsere kaiserliche Regierung alsdann
die Venetianer vorziehen, und ihnen in gedachten Städten einen
Platz einräumen:
am schwarzen Meere, wo es ihnen beliebt;
bei Hyrtakion sollen sie auch einen Platz bekommen;
in Atramyttion die dortigen Häuser und das Bad ;
in Anka einen Platz, wo sie ein- und ausgehen können;
ebenso in Smyrna.