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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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geruht,  den  Friedensvertrag  mit  ihnen  unter  den  unten  aufgezählten ­
  Hauptpuneten  einzugehen  und  zu  bestätigen.
Unsere  Majestät  schwört  auf  das  heilige  Evangelium  Gottes
und  auf  das  ehrwürdige  und  lebenspendende  Kreuz,  dass  sie  von
dem  heutigen  Tage  an,  das  heisst,  dem  18.  des  laufenden  Monats
Juni  der  achten  Indiction  mit  dem  hochgebornen  Herzog  von  Venedig ­
  und  mit  dem  dortigen  kleinen  und  grossen  Ratlie  und  der  Gesammt-Gemeinde
  von  Venedig  Frieden  halten  wolle  rein  und  aufrichtig ­
  solchergestalt:
Nachdem  dieselben  sich  mit  unserer  kaiserlichen  Regierung
zum  Frieden  verbunden  haben,  sollen  sie  keinesfalls  mit  einer  auswärtigen ­
  Macht  gegen  unsere  Majestät  ein  Bündniss  eingehen.
Gesetzt  aber,  es  unterfienge  sich  ein  anderer,  gegen  unser  Kaiserthum ­
  zu  Felde  zu  ziehen,  sei  es  einer  von  den  befreundeten
Untergebenen  Venedigs,  oder  der  Herr  Papst,  oder  der  König  von
Frankreich,  oder  der  König  von  Sieilien,  oder  der  König  von
Castilien,  oder  der  König  von  England,  oder  der  König  von  Arragonien,
  oder  der  leibliche  Bruder  des  Königs  von  Frankreich,  der
Graf  Carl,  oder  ein  anderer  König  und  Graf;  oder  die  Gemeinde
von  Genua,  oder  die  von  Pisa,  oder  die  von  Ancona,  oder  eine
andere  Gemeinde,  oder  einfach  zu  reden  irgend  ein  Christ;
oder  aber  es  zöge  ein  auswärtiger  Ungläubiger  gegen  ein
Land  unseres  Kaiserthums,  oder  gegen  eine  Stadt,  oder  gegen
ein  Heer  desselben  —
denn  soll  sich  weder  der  hochgeborne  Herzog  von  Venedig,
noch  die  Gemeinde  von  Venedig,  noch  ein  Schilfsherr,  noch  ein
Edler  von  Venedig  mit  ihnen  zu  einem  Angriff  auf  unser  Kaiserreich, ­
  Stadt  oder  Heer  vereinen,  sei  es  mit  Worten  oder  Anschlägen,
mit  Thaten  oder  mit  Geld;
oder  in  der  Absicht,  ihnen  behufs  des  Angriffs  Fahrzeuge  zu
vermiethen,  entweder  von  Seite  der  Gemeinde  im  allgemeinen
oder  insbesondere  von  Handelsleuten  und  Edlen  Venedigs,  so  dass
entweder  die  Gemeinde  von  Venedig  oder  einzelne  Handelsleute
oder  Schilfseigenthümer  Fahrgeld  erhalten,  und  so  den  Feind  in
unser  Kaiserthum  herüberschiffen.
Sollten  aber  Könige  oder  Fürsten,  Grafen  oder  Barone  mit
einer  Armee  zum  Grabe  des  Herrn  oder  sonst  wohin  überschiffen
            
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