191
geruht, den Friedensvertrag mit ihnen unter den unten aufgezählten
Hauptpuneten einzugehen und zu bestätigen.
Unsere Majestät schwört auf das heilige Evangelium Gottes
und auf das ehrwürdige und lebenspendende Kreuz, dass sie von
dem heutigen Tage an, das heisst, dem 18. des laufenden Monats
Juni der achten Indiction mit dem hochgebornen Herzog von Venedig
und mit dem dortigen kleinen und grossen Ratlie und der Gesammt-Gemeinde
von Venedig Frieden halten wolle rein und aufrichtig
solchergestalt:
Nachdem dieselben sich mit unserer kaiserlichen Regierung
zum Frieden verbunden haben, sollen sie keinesfalls mit einer auswärtigen
Macht gegen unsere Majestät ein Bündniss eingehen.
Gesetzt aber, es unterfienge sich ein anderer, gegen unser Kaiserthum
zu Felde zu ziehen, sei es einer von den befreundeten
Untergebenen Venedigs, oder der Herr Papst, oder der König von
Frankreich, oder der König von Sieilien, oder der König von
Castilien, oder der König von England, oder der König von Arragonien,
oder der leibliche Bruder des Königs von Frankreich, der
Graf Carl, oder ein anderer König und Graf; oder die Gemeinde
von Genua, oder die von Pisa, oder die von Ancona, oder eine
andere Gemeinde, oder einfach zu reden irgend ein Christ;
oder aber es zöge ein auswärtiger Ungläubiger gegen ein
Land unseres Kaiserthums, oder gegen eine Stadt, oder gegen
ein Heer desselben —
denn soll sich weder der hochgeborne Herzog von Venedig,
noch die Gemeinde von Venedig, noch ein Schilfsherr, noch ein
Edler von Venedig mit ihnen zu einem Angriff auf unser Kaiserreich,
Stadt oder Heer vereinen, sei es mit Worten oder Anschlägen,
mit Thaten oder mit Geld;
oder in der Absicht, ihnen behufs des Angriffs Fahrzeuge zu
vermiethen, entweder von Seite der Gemeinde im allgemeinen
oder insbesondere von Handelsleuten und Edlen Venedigs, so dass
entweder die Gemeinde von Venedig oder einzelne Handelsleute
oder Schilfseigenthümer Fahrgeld erhalten, und so den Feind in
unser Kaiserthum herüberschiffen.
Sollten aber Könige oder Fürsten, Grafen oder Barone mit
einer Armee zum Grabe des Herrn oder sonst wohin überschiffen