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Doch auch ihre geistigen Zustände deuten auf einen gewissen
Grad von Cultur. Vor allem war ihre Religion reiner
Monotheismus: das höchste Wesen (isten) war ihnen die Quelle
alles Guten, und da sie in den vier Elementen den Complex
aller'göttlichen Wohlthaten erkannten, opferten sie ihm unter
dem Sinnbilde der Sonne, verehrten ihn in der Luft und dem
Wasser, und sangen der Erde Hymnen; sie fassten ihn als den
ganz eigenen Beschützer ihres Volkes, als „Gott der Ungern'’
(magyarok istene) auf, daher sein Name bis zum heutigen Tage
noch im Bewusstsein des ungrisclien Volkes auf merkwürdige
Weise fortlebt; ferner dachten sie sich ihn bewaffnet, wie sie
es selbst waren, der die Bösen mit seinem Pfeil (isten nyila,
nämlich dem Blitz) erlegt, und das böse Princip, das sie als
Armäny (Ahriman) oder Ordöng personificirten, in Schranken
hält. Ihre Bildsäulen (balvany) waren bloss sinnliche Darstellungen
Gottes, vor denen sie ihm häufig Thiere (nie Menschen)
opferten; Götzen waren es aber, wie christliche Geistliche
wähnten , nicht. Ihre Priester (tältos) waren zugleich die Weisen,
die Propheten und Sänger des Volkes, ohne dass sie, trotz
ihrer moralischen Macht, je eine Kaste gebildet, und als solche
eine politische Geltung gehabt oder geistigen Druck geübt hätten.
Sie glaubten an die Unsterblichkeit der Seele, und ihren
kriegerischen Geist nährte nicht wenig die Ueberzeugung, dass
alle Jene, die sie auf dem Schlachtfelde erlegen, ihnen in jener
Welt dienstbar werden. Ihre Todten begruben sie gern an
Quellen, feierten ihr Andenken mit Trauerliedern und Trauermalen,
ausgezeichnete Ereignisse mit Opfern und Gelagen. Feierliche
Verträge wurden mit Eiden bekräftigt, wobei sie sich auch
eine Ader öffneten zum Zeichen, dass ihr Blut im Falle des Meineides
vergossen werde. Die Fürsten und das Alter standen in
hohem Ansehen, die Eltern übten entschiedene Gewalt über die
Kinder aus, der Vater verehlichte seine Söhne; bei der Verlobung
wechselten die Brautleute silberne Gottesbildcr, die sie
Zeitlebens am Halse trugen. Vielweiberei war ihnen fremd, und
die würdevolle Stellung der ungrisclien Frau im Familienleben
(feleseg), so wie ihre Privat- und öffentlichen Rechte, welche
ihr nach der ungrisclien Verfassung zukamen (ürne), sind durchaus
nationeilen Ursprungs, und beweisen, in welch’ hoher Ach-