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sungsplätze, gleichergestalt am schwarzen Meere und an andern
namentlich genannten Orten Kleinasiens, und werden überhaupt
im griechischen Reiche allen andern Franken vorgezogen. Ein
Bündniss mit Genua soll der griechische Kaiser nur mit Vorwissen
der venetianischen Regierung und unter Aufrechthaltung
des gegenwärtigen Vertrags schliessen können; dasselbe gilt von
Venedig im Verhältnisse zu Genua. Wird das griechische Reich von
den Genuesen angegriffen, so hat Venedig die erforderliche Zahl
Schiffe im Verhältnisse der Zahl derFeinde dem griechischen Kaiser
zu stellen. Folgen nähere Bestimmungen wegen der Löhnung
dieser Schiffe und dergleichen. Auch einzelne Venetianer können
das griechische Reich in jenem Falle mit Schiffen unterstützen.
Bei einem Landkriege, den das griechische Reich zu bestehen
hat, wird das venetianische Eigenthum in Griechenland wie
das der eigenen kaiserlichen Unterthanen beschützt. Der weitere
Verlauf des Instrumentes enthält Bestimmungen über den venetianischen
Bevollmächtigten (Bailo) in Constantinopel. Derselbe
schlichtet Streitigkeiten von Venetianern mit Venetianern, und
von Griechen mit Venetianern, und erkennt über Mordthaten
zwischen Venetianern und Venetianern, wie zwischen Griechen
und Venetianern. Folgen einige Handelsbestimmungen zu Gunsten
der venetianischen Kaufleute im griechischen Reich und
über ihren dortigen Gottesdienst, so wie ihre Hinterlassenschaft.
Der Kaiser und die Republik geben die beiderseitigen Gefangenen
frei. Griechische Unterthanen in Koron, Modon und Kreta
haben freien Abzug nach ihrer Heimath. Der griechische Kaiser
wird gegen venetianische und andere Corsaren von der
Republik sichergestellt. Streitigkeiten zwischen beiden contrahirenden
Mächten sollen auf friedlichem Wege geschlichtet
werden. Gegenwärtiger Vertrag wird auch von den Nachfolgern
der Machthaber in Constantinopel und Venedig unverbrüchlich
gehalten werden. Zum Schlüsse folgt eine Abschrift der den
venetianischen Unterhändlern von dem Doge ertheilten Vollmacht-Der
hier von uns im griechischen Original und in gleichzeitiger
lateinischer authentisirter Uebersetzung nebst unsern
Anmerkungen mitgetheilte Vertrag — auch eine deutsche Uebertragung
glaubten wir hier in diesem einzelnen Falle beifügen zu müssen
— scheint uns schon desshalb von mehrfacher Bedeutung zu
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