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Schlüsse; noch weniger erwähnen sie das Instrument, auf welches
sich jener Bund bezieht. Dasselbe gilt von dem neuen, 3 Jahre
nachher (1268) mit Venedig, das erst später Friede mit Genua
machte, abgeschlossenen Bunde, worin der Republik die zuletzt
verliehenen Privilegien bestätigt, die gegen Genua aber gerichteten
Puncte des vorhergehenden Tractats um ein Bedeutendes
gemildert wurden.
Der Vertrag vom 18. Juni 1265, den wir als Probe einer
Quellensammlung für venetianische Geschichte Ihnen hiermit
übergeben, enthält im Wesentlichen nachstehende Hauptpuncte.
Es soll Friede sein und bleiben zwischen dem griechischen
Kaiser und der Republik Venedig. Diese verpflichtet sich, weder
ein Bündniss mit einer auswärtigen Macht gegen die Griechen
von Constantinopel einzugehen, noch einen fremden Fürsten,
deren mehrere namentlich aufgeführt werden, in einem Angriff
auf das griechische Reich zu unterstützen, oder durch einzelne
ihrer Unterthanen unterstützen zu lassen. Fürsten, Grafen und
Barone, die mit einem bewaffneten Heere von den Venetianern
sich nach dem heiligen Grabe überschiffen lassen, soll die Republik
schwören lassen, dass sie nicht gegen das griechische Reich
ziehen wollen, während einzelnen Pilgern von geringerer Anzahl
dieser Eid zu erlassen ist. Griechische Unterthanen können zukünftig
in Venedig nach altem Herkommen Handel treiben. Der
Republik wird ihr dermaliger Territorialbesitz, insbesondere der
von Koron und Modon in Morea, so wie von Kreta, dem Dogen
aber die Inseln im ägäischen Meere, die er zu seinem Einkommen
besass, garantirt; der griechische Kaiser wird dagegen die Inseln,
die ihm während der Herrschaft der Franken in Constantinopel
gehörten, wieder erhalten. Folgen Bestimmungen wegen der Insel
Negropont. Während des Krieges der Griechen mit den Franken
auf dieser Insel soll Venedig vom griechischen Kaiser einen
Stapelplatz bei Chalmyrus am Golf von Volo in Thessalien erhalten.
Wird das griechische Reich von den Franken angegriffen, so darf
ihnen Venedig keine Hilfe leisten. Kommt Negropont wieder in
griechische Gewalt, so werden die dortigen Venetianer in ihrem
Eigenthum beschützt und erhalten. Bei Thessalonich, in Südthracien
am Ausfluss der Maritza, auf der Westseite von Constantinopel
und anderwärts erhalten die Venetianer beliebige Niederlas-