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und zehnten Jahrhunderte bezeichnen, durch ihn seinen Abschluss.
3. Wenn wir es nun unternehmen, einen Blick in die Culturzustände
des ungrisehen Volkes im ersten Jahrhunderte seines
europäischen Reiches zu werfen, so haben wir hiebei die
ausländischen Quellen, die es aus begreiflichen Gründen im ungünstigsten
Lichte darstellen, mit grosser Vorsicht zu benützen.
Namentlich wird sich der unbefangene Geschichtsforscher durch
die Schilderungen eines Regino, eines Otto von Freisingen und
anderer Chronikenschreiber, die in ihrer gerechten Entrüstung
oder erklärlichen Seelenangst die Ungern als Missgeburten der
Natur und Menschenfresser ersten Ranges darstellen, nicht beirren
lassen, und den bildlichen Ausdruck nicht buchstäblich erklären.
Der Unger war allerdings kriegerisch und wild: seine
Wanderungen, die von gefahrvollen Kämpfen begleitet waren,
so wie seine Hilfs- und Eroberungskriege, die sein erstes Erscheinen
in Europa bezeichneten, haben ihn dazu gemacht; dabei
liebte er Abenteuer und Pracht, und da er die Arbeit als
freier Männer unwürdig verschmähte, konnte er dieser Leidenschaft
nur durch die Streiche seines Armes fröhnen. Seine Raubzüge
waren also verheerend, wie jene aller wandernden Völker
im Mittelalter; Grausamkeit jedoch war dem ungrisehen Character
stets fremd. Frei waren alle Ungern; ihre Verwaltung,
ehe sie ihr heutiges Vaterland betraten, patriarchalisch unter
den Oberhäuptern der Stämme; erst als sie den Zug nach Pannonien
unternahmen, stellten sie sich unter die Oberherrschaft
eines Grossfürsten (Archon nennt ihn Constantinus, Rex die
deutschen Chronisten), der nicht bloss Heerführer, sondern
auch Vermittler der neu geschaffenen staatlichen Einheit war,
und wirkliche Majestätsrechte übte, mit welchem somit ganz eigentlich
die ungrische beschränkte Erb-Monarchie beginnt. Ein unvergängliches
Denkmal der sociellen Reife dieser neuen Gäste Europas
ist jener Grundvertrag, auf dessen Basis die Stammfürsten
dem Älmos die oberste Würde übertrugen; und jenes Volk, das
unter Ärpäd zu Szer in vierunddreissigtägiger Berathüng—ich
gebrauche dieWorte desKanzlers KönigsBela— »die Gewohnheitsgesetze
und die Rechte des Reiches ordnete, das
Verhältniss zwischen der Nation und dem Fürsten