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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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und  zehnten  Jahrhunderte  bezeichnen,  durch  ihn  seinen  Abschluss. ­

3.  Wenn  wir  es  nun  unternehmen,  einen  Blick  in  die  Culturzustände
  des  ungrisehen  Volkes  im  ersten  Jahrhunderte  seines ­
  europäischen  Reiches  zu  werfen,  so  haben  wir  hiebei  die
ausländischen  Quellen,  die  es  aus  begreiflichen  Gründen  im  ungünstigsten ­
  Lichte  darstellen,  mit  grosser  Vorsicht  zu  benützen.
Namentlich  wird  sich  der  unbefangene  Geschichtsforscher  durch
die  Schilderungen  eines  Regino,  eines  Otto  von  Freisingen  und
anderer  Chronikenschreiber,  die  in  ihrer  gerechten  Entrüstung
oder  erklärlichen  Seelenangst  die  Ungern  als  Missgeburten  der
Natur  und  Menschenfresser  ersten  Ranges  darstellen,  nicht  beirren ­
  lassen,  und  den  bildlichen  Ausdruck  nicht  buchstäblich  erklären. ­
  Der  Unger  war  allerdings  kriegerisch  und  wild:  seine
Wanderungen,  die  von  gefahrvollen  Kämpfen  begleitet  waren,
so  wie  seine  Hilfs-  und  Eroberungskriege,  die  sein  erstes  Erscheinen ­
  in  Europa  bezeichneten,  haben  ihn  dazu  gemacht;  dabei ­
  liebte  er  Abenteuer  und  Pracht,  und  da  er  die  Arbeit  als
freier  Männer  unwürdig  verschmähte,  konnte  er  dieser  Leidenschaft ­
  nur  durch  die  Streiche  seines  Armes  fröhnen.  Seine  Raubzüge ­
  waren  also  verheerend,  wie  jene  aller  wandernden  Völker
im  Mittelalter;  Grausamkeit  jedoch  war  dem  ungrisehen  Character
  stets  fremd.  Frei  waren  alle  Ungern;  ihre  Verwaltung,
ehe  sie  ihr  heutiges  Vaterland  betraten,  patriarchalisch  unter
den  Oberhäuptern  der  Stämme;  erst  als  sie  den  Zug  nach  Pannonien ­
  unternahmen,  stellten  sie  sich  unter  die  Oberherrschaft
eines  Grossfürsten  (Archon  nennt  ihn  Constantinus,  Rex  die
deutschen  Chronisten),  der  nicht  bloss  Heerführer,  sondern
auch  Vermittler  der  neu  geschaffenen  staatlichen  Einheit  war,
und  wirkliche  Majestätsrechte  übte,  mit  welchem  somit  ganz  eigentlich ­
  die  ungrische  beschränkte  Erb-Monarchie  beginnt.  Ein  unvergängliches ­
  Denkmal  der  sociellen  Reife  dieser  neuen  Gäste  Europas ­
  ist  jener  Grundvertrag,  auf  dessen  Basis  die  Stammfürsten
dem  Älmos  die  oberste  Würde  übertrugen;  und  jenes  Volk,  das
unter  Ärpäd  zu  Szer  in  vierunddreissigtägiger  Berathüng—ich
gebrauche  dieWorte  desKanzlers  KönigsBela—  »die  Gewohnheitsgesetze ­
  und  die  Rechte  des  Reiches  ordnete,  das
Verhältniss  zwischen  der  Nation  und  dem  Fürsten
            
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