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Tode am 3. Jänner 1381 mit Weisheit und Gerechtigkeit Vorstand,
verdankt», seine Heimat anweisen und ihn von andern
Trägern seines Namens im Schwabenlande wohl unterscheiden.
Bei Neidlingen im würtenbergischen Oberamte Kirchheim
unter Teck sind noch die Spuren der alten Burg Ran deck.
Conrad von Randeck war um 1329 Custos in Augsburg und
Werner erscheint im Jahre 1331. Diesem Geschleckte gehörte
unser Mar quard, ein gelehrter Mann und eine Zierde seiner Zeit
nach vviirtembergischen Historikern an; nach Andern war er
von Randeck an der Altmühl nördlich von Kehlheim in Baiern.
Er Unterzeichnete die von Ludwig von Baiern und Brandenburg,
Grafen von Tirol, im Jahre 1352 erlassene tirolisclie Landesordnung
als dessen Rath.
Johann von Randeck, Canonicus zu Constanz und Augsburg,
war der erstgewählte Rector der Wiener Hochschule im
Jahre 1377 und Mar quard, Canonicus zu Eichstädt und Augsburg,
war 1391 ebenfalls Rector daselbst.
Ein zweites Rand eck ist im Hegau in der ehemaligen
Landgrafschaft Nellenburg. Aus diesen Randeckern , die einen
Löwenkopf im Wappen führten, stammten Mar quard und dessen
Grossneffe Burkard, von denen jener von 1392 bis 1404
und dieser von 1462 bis 1466 Bischof zu Constanz gewesen.
S. deren Genealogie in Bucelini Rhaetia p. 415 und in Pistorii
Scriptor. rerum Germanicar. III. 760. Diesen reihe
ich an den in diesem Stammbaume nicht erwähnten aber im
Necrologio Curiensigenannten Conrad, wo es heisst: „12. Oct.
1447 obiit strenuus vir Conradus de Randegg.” Auch gab
es ein Geschlecht von Randeck bei Strassburg im Eisass, das
drei Lilien im Wappenschilde hatte.
Auf Marquard folgte als Patriarch Cardinal Philipp von
Alen^on, dessen Herkunft weder von de Rubeis noch von
Schweitzer S. 41 näher bestimmt wurde. Philipp war der
zweitgeborene Sohn Karl’s Grafen von Valois und Alencon,
jüngern Bruders des Königs Philipp YI. von Frankreich, somit
aus königlichem Geblüte. Er wurde 1356 Bischof von Bcauvais,
*) Catalogus Rectorum et Illustrium virorum Archigymnasii Vlenuensis per
Georgium Eder. 1550. pag. 3 et 7.
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