Iter Gallicum.
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materia unam glosam composui, duorum magistrorum signa in
fine glosulae designavi. Ita, quod non vitio scriptoris contingit,
dictum unius a dicto alterius discernatur manifeste“.
Unser Codex hat nun auch, so viel ich bemerkte, sich genau bei
der Abscbrilt hieran gehalten. Ohne Zweifel ist derselbe aus diesem
Grunde für eine neue Bearbeitung der Comp. ant. bez. der Glosse
von hohem Werthe.
d. Compilatio quarta.
e. Compilatio quinta der Dekretalen Honorius III. mit
Glossen, gez. Ja., Jac., l’a., ac.
Aus diesen Siglen ist unzweifelhaft, dass die Glossen angehüren
dem Richaruus Anglicus (Comp. I. et II.), Alanus,
Johannes G a 1 e n s i s (III.), Labor ans (denn die Siglen sind ganz
constant in der Unterscheidung von la. lau. 1. l'a., so dass ich die mit
1 a. auf ihn beziehe. Vgl. das Citat in meinem Lehrb. S. bl, Note
21.), Laurentius Hispanus, Tancredus, Jacobus de Albe
nga, Gratia Aretinus. Aber die Siglen l’a. und ac. zur Comp.
V. beweisen, dass ausser Jacobus noch andere dieselbe glossirt
haben. Ob Fa. auf Laurentius llisp. gebt oder auf Lan franco
s Cremonensis lasse ich vorläufig dahin gestellt. Ac. ist
die Sigle des Aecursius. Nun ist aber nicht bekannt, dass derselbe
das canonische Recht betrieben habe. Indessen dürfte die Autorität
der Handschrift doch so viel ergeben, dass entweder die betreffenden
Glossen von ihm wirklich herrühren oder aus seinen civilistischen
Arbeiten genommen sind.
Die Handschrift ist vom Buchbinder der Art durcheinander
gebunden,dass man sehr genau Acht geben muss, zu welcher Sammlung
einzelne Blätter gehören.
Von den Glossatoren der Comp. I. hat Laurin in Moy’s Archiv
XII. S. 361 ff. eine Zusammenstellung gemacht, welche 17 Namen,
somit ziemlich alle alten Glossatoren umfasst. Da aber diese Arbeit
nur auf fremden Schriften ruhet, sieb auf keine einzige Handschrift
stützt, so hat sie für die Literaturgeschichte keine Bedeutung, weil
die früheren Arbeiten zum Theile sehr unkritisch sind. Die hier von
mir beschriebenen Handschriften, sowie die in dem von mir veröffentlichten
Katalog von Göttweig u. s. w. num. 75., bieten für
die Feststellung der Glossatoren der Compilationes antiquae einen
sicheren Boden.
Sitzb. d. phil.-hist. CI. LIX. Bd., IV. Hit.
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