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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 59. Band, (Jahrgang 1868)

Iter  Gallicum.

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materia  unam  glosam  composui,  duorum  magistrorum  signa  in
line  glosulae  designavi.  Ita,  quod  non  vitio  sci'iptoris  contingit,
dictum  unius  a  diclo  alterius  discernatur  manifeste“.
Unser  Codex  hat  nun  auch,  so  viel  ich  bemerkte,  sich  genau  bei
der  Abschrift  hieran  gehalten.  Ohne  Zweifel  ist  derselbe  aus  diesem
Grunde  für  eine  neue  Bearbeitung  der  Comp.  ant.  bez.  der  Glosse
von  hohem  Wertlie.
(1.  Compilatio  quarta.
.  e.  Compilatio  quinta  der  Dekretalen  Honorius  III.  mit
Glossen,  gez.  Ja.,  Jac.,  l’a.,  ac.
Aus  diesen  Sigien  ist  unzweifelhaft,  dass  die  Glossen  angeboren ­
  dem  Richamus  Anglicus  (Comp.  I.  et  II.),  Alanus,
Johannes  G  a  1  e  n  s  i  s  (III.),  Labor  ans  (denn  die  Siglen  sind  ganz
constant  in  der  Unterscheidung  von  la.  lau.  1.  l’a.,  so  dass  ich  die  mit
1  a.  auf  ihn  beziehe.  Vgl.  das  Citat  in  meinem  Lehrb.  S.  bl,  Note
21.),  Laurentius  Ilispanus,  Tancredus,  Jacobus  de  Albenga,
  Gratia  Aretinus.  Aber  die  Siglen  l’a.  und  ac.  znr  Comp.
V.  beweiscm,  dass  ausser  Jacobus  noch  andere  dieselbe  glossirt
haben.  Ob  l'a.  auf  Laurentius  Hisp.  geht  oder  aufLanfrancus
  Cremonensis  lasse  ich  vorläufig  dahin  gestellt.  Ac.  ist
die  Sigle  des  Äceursius.  Nun  ist  aber  nicht  bekannt,  dass  derselbe
das  canonische  Recht  betrieben  habe.  Indessen  dürfte  die  Autorität
der  Handschrift  doch  so  viel  ergeben,  dass  entweder  die  betreffenden
Glossen  von  ihm  wirklich  herrühren  oder  aus  seinen  civilistischen
Arbeiten  genommen  sind.
Die  Handschrift  ist  vom  Buchbinder  der  Art  durcheinander
gebunden,dass  man  sehr  genau  Acht  geben  muss,  zu  welcher  Sammlung ­
  einzelne  Blätter  gehören.
Von  den  Glossatoren  der  Comp.  I.  hat  Laurin  in  Moy’s  Archiv
XII.  S.  361  ff.  eine  Zusammenstellung  gemacht,  welche  17  Namen,
somit  ziemlich  alle  alten  Glossatoren  umfasst.  Da  aber  diese  Arbeit
nur  auf  fremden  Schriften  ruhet,  sich  auf  keine  einzige  Handschrift
stützt,  so  hat  sie  für  die  Literaturgeschichte  keine  Bedeutung,  weil
die  früheren  Arbeiten  zum  Theile  sehr  unkritisch  sind.  Die  hier  von
mir  beschriebenen  Handschriften,  sowie  die  in  dem  von  mir  veröffentlichten ­
  Katalog  von  Göttweig  u.  s.  w.  num.  7b.,  bieten  für
die  Feststellung  der  Glossatoren  der  Compilationes  anliquae  einen
sicheren  Boden.
Sitzb.  d.  phil.-hist.  CI.  LIX.  Bd.,  IV.  Hit.

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