Iter Gallicum.
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materia unam glosam composui, duorum magistrorum signa in
line glosulae designavi. Ita, quod non vitio sci'iptoris contingit,
dictum unius a diclo alterius discernatur manifeste“.
Unser Codex hat nun auch, so viel ich bemerkte, sich genau bei
der Abschrift hieran gehalten. Ohne Zweifel ist derselbe aus diesem
Grunde für eine neue Bearbeitung der Comp. ant. bez. der Glosse
von hohem Wertlie.
(1. Compilatio quarta.
. e. Compilatio quinta der Dekretalen Honorius III. mit
Glossen, gez. Ja., Jac., l’a., ac.
Aus diesen Sigien ist unzweifelhaft, dass die Glossen angeboren
dem Richamus Anglicus (Comp. I. et II.), Alanus,
Johannes G a 1 e n s i s (III.), Labor ans (denn die Siglen sind ganz
constant in der Unterscheidung von la. lau. 1. l’a., so dass ich die mit
1 a. auf ihn beziehe. Vgl. das Citat in meinem Lehrb. S. bl, Note
21.), Laurentius Ilispanus, Tancredus, Jacobus de Albenga,
Gratia Aretinus. Aber die Siglen l’a. und ac. znr Comp.
V. beweiscm, dass ausser Jacobus noch andere dieselbe glossirt
haben. Ob l'a. auf Laurentius Hisp. geht oder aufLanfrancus
Cremonensis lasse ich vorläufig dahin gestellt. Ac. ist
die Sigle des Äceursius. Nun ist aber nicht bekannt, dass derselbe
das canonische Recht betrieben habe. Indessen dürfte die Autorität
der Handschrift doch so viel ergeben, dass entweder die betreffenden
Glossen von ihm wirklich herrühren oder aus seinen civilistischen
Arbeiten genommen sind.
Die Handschrift ist vom Buchbinder der Art durcheinander
gebunden,dass man sehr genau Acht geben muss, zu welcher Sammlung
einzelne Blätter gehören.
Von den Glossatoren der Comp. I. hat Laurin in Moy’s Archiv
XII. S. 361 ff. eine Zusammenstellung gemacht, welche 17 Namen,
somit ziemlich alle alten Glossatoren umfasst. Da aber diese Arbeit
nur auf fremden Schriften ruhet, sich auf keine einzige Handschrift
stützt, so hat sie für die Literaturgeschichte keine Bedeutung, weil
die früheren Arbeiten zum Theile sehr unkritisch sind. Die hier von
mir beschriebenen Handschriften, sowie die in dem von mir veröffentlichten
Katalog von Göttweig u. s. w. num. 7b., bieten für
die Feststellung der Glossatoren der Compilationes anliquae einen
sicheren Boden.
Sitzb. d. phil.-hist. CI. LIX. Bd., IV. Hit.
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