Her Gallicum.
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Auf der Hand liegt, dass die Zahl 1280, welche in zwei
Stücken dieser Handschrift steht, sich auf die Zeit der Vollendung
der Abschrift bezieht. Somit steht fest, dass Petrus’ de
Sanipsone Werk, wenn es nicht in Frankreich selbst gemacht worden
ist, vor 1280 bereits in Frankreich in Gebrauch war, da der
Schreiber Franzose war und die Abschrift ohne Zweifel in Frankreich
gemacht ist. Ob der mag. Oliverius der berühmte Minorit
Petrus Job. Olivi [siehe Oudin III. col. S84 sqq.] ist, bleibe
dahingestellt; denn wenn auch 1280 derselbe so bekannt war,
dass die Benennung eines Hügels (puteus = puy. Siehe Du Cange)
nach ihm sich leicht erklärt, so kann doch auch leicht eine sonstige
rein locale Benennung der Notiz zu Grunde liegen.
CLXXXVI. — 369. m. f. s. XIV. Summa Hostiensis.
S. Aubin.
CLXXXVn. — 370. m. f. s. XIV. Job. Andreae Novelle
super 1. et 2. Decretalium. S. Aubin.
CLXXXVHI. — 371. m. f. s. XIV auf XV. S. Aubin. Dasselbe
zum 3. 4. und 3. Buche.
CLXXXIX. — 372. mbr. fol. s. XIV, S. Aubin. Im Catalog gut
beschrieben; ich hebe ihn aber besonders hervor, da er einer der
besten Codices ist, die ich kenne.
Liber sextus Bonifacii VIII. Als Glosse neben und ober
dem Texte ist geschrieben der Apparat des Johannes Mo nach us,
als fortlaufender Commentar auf der unteren Hälfte der Seiten jener
des Johannes Andreae. Es fehlt der Anfang der Bulle Sacrosanctae,
vermuthlich wegen einer schönen Miniatur entfernt.
CXC. — 373. m. f. s. XIV. S. Aubin. Apparat des Job.
Monachus zum Liber VI. ohne den Text.
CXCI. — 374. mbr. fol. saec. XIV. S. Aubin.
a. Apparatus Johannis Monachi in sextum decretalium.
b. Apparatus Guidonis de Baysio in Sextum. „Expl. app'tus
dmni archid.' anno dni mill’o. ccc. „Wegen dieses Datums, das im
gedruckten Cataloge fehlt, hat die Handschrift besonderen Werth, da
die gewöhnliche Annahme (mein Lehrbuch Seite 72) dahin geht,
er habe den Commentar während des Aufenthaltes in Avignon geschrieben,
der erst 1304 begann.
CXCII.—377. mbr. fol. s. XIV.
ff. Apparatus Guidonis de Baysio in Sextum.