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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 59. Band, (Jahrgang 1868)

Her  Gallicum.

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Auf  der  Hand  liegt,  dass  die  Zahl  1280,  welche  in  zwei
Stücken  dieser  Handschrift  steht,  sich  auf  die  Zeit  der  Vollendung ­
  der  Abschrift  bezieht.  Somit  steht  fest,  dass  Petrus’  de
Sanipsone  Werk,  wenn  es  nicht  in  Frankreich  selbst  gemacht  worden
ist,  vor  1280  bereits  in  Frankreich  in  Gebrauch  war,  da  der
Schreiber  Franzose  war  und  die  Abschrift  ohne  Zweifel  in  Frankreich ­
  gemacht  ist.  Ob  der  mag.  Oliverius  der  berühmte  Minorit
Petrus  Job.  Olivi  [siehe  Oudin  III.  col.  S84  sqq.]  ist,  bleibe
dahingestellt;  denn  wenn  auch  1280  derselbe  so  bekannt  war,
dass  die  Benennung  eines  Hügels  (puteus  =  puy.  Siehe  Du  Cange)
nach  ihm  sich  leicht  erklärt,  so  kann  doch  auch  leicht  eine  sonstige
rein  locale  Benennung  der  Notiz  zu  Grunde  liegen.
CLXXXVI.  —  369.  m.  f.  s.  XIV.  Summa  Hostiensis.
S.  Aubin.
CLXXXVn.  —  370.  m.  f.  s.  XIV.  Job.  Andreae  Novelle
super  1.  et  2.  Decretalium.  S.  Aubin.
CLXXXVHI.  —  371.  m.  f.  s.  XIV  auf  XV.  S.  Aubin.  Dasselbe ­
  zum  3.  4.  und  3.  Buche.
CLXXXIX.  —  372.  mbr.  fol.  s.  XIV,  S.  Aubin.  Im  Catalog  gut
beschrieben;  ich  hebe  ihn  aber  besonders  hervor,  da  er  einer  der
besten  Codices  ist,  die  ich  kenne.
Liber  sextus  Bonifacii  VIII.  Als  Glosse  neben  und  ober
dem  Texte  ist  geschrieben  der  Apparat  des  Johannes  Mo  nach  us,
als  fortlaufender  Commentar  auf  der  unteren  Hälfte  der  Seiten  jener
des  Johannes  Andreae.  Es  fehlt  der  Anfang  der  Bulle  Sacrosanctae,
  vermuthlich  wegen  einer  schönen  Miniatur  entfernt.
CXC.  —  373.  m.  f.  s.  XIV.  S.  Aubin.  Apparat  des  Job.
Monachus  zum  Liber  VI.  ohne  den  Text.
CXCI.  —  374.  mbr.  fol.  saec.  XIV.  S.  Aubin.
a.  Apparatus  Johannis  Monachi  in  sextum  decretalium.
b.  Apparatus  Guidonis  de  Baysio  in  Sextum.  „Expl.  app'tus
dmni  archid.'  anno  dni  mill’o.  ccc.  „Wegen  dieses  Datums,  das  im
gedruckten  Cataloge  fehlt,  hat  die  Handschrift  besonderen  Werth,  da
die  gewöhnliche  Annahme  (mein  Lehrbuch  Seite  72)  dahin  geht,
er  habe  den  Commentar  während  des  Aufenthaltes  in  Avignon  geschrieben, ­
  der  erst  1304  begann.
CXCII.—377.  mbr.  fol.  s.  XIV.
ff.  Apparatus  Guidonis  de  Baysio  in  Sextum.
            
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