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Schulte
Maassen bei aller Genauigkeit nicht in den Besitz des gesammten
Materiales gelangt. Es wird mir eine rechte Freude sein, dadurch
fremde Forschungen zu unterstützen; denn, wenn irgendwo, ist hier
das viribus unitis nöthig. Gern bin ich desshalb auch bereit,
Anfragen, von wem immer sie kommen, wie mein ziemlich reiches
Material gestattet, zu beantworten.
Diese Schrift beschreibt nun die in dreizehn französischen
(und einer schweizerischen) Bibliotheken befindlichen
canonistis eben Handschriften. Auf die Handschriften
des canonischen Rechtes beschränke ich diese Mittheilung,
um einmal Abgeschlossenes zu bieten, sodann um nicht durch Anhäufung
fremden Stoffes der Übersichtlichkeit und mithin der
Brauchbarkeit Eintrag zu tliun. Bei Miscellanbänden erfordert die
Vollständigkeit, dass auch das nicht Hergehörige mitgetheilt werde.
Die zeitliche Grenze bildet im Allgemeinen die Erfindung der
Buchdruckerkunst, im Besonderen der Umstand, dass ein Werk hei
seinem Erscheinen durch den Druck bekannt geworden ist. Werke,
die über das 15. Jahrhundert hinaufgehen, habe ich nur zufälligerweise
angeführt, sonst nur für mich selbst n'otirt und benutzt. Genf
habe ich beigefügt, weil dessen canonistische Handschriften so gut
wie unbekannt sind und weil es von mir bei dieser Gelegenheit besucht
wurde. Man wird hoffentlich nicht übel nehmen, dass ich desshalb
keinen andern Titel gewählt habe.
Bei der Bearbeitung leiteten mich die dargelegten Gesichtspunkte,
wovon ein Blick überzeugen dürfte. Soweit die äussere
Beschreibung in Betracht kommt, genügt die Angabe über
Format, Material und Alter für meinen Zweck vollkommen.
Notizen über die Schreiber, frühere Besitzer, Art der Entstehung,
Quellen der Handschriften u. dgl., welche aus
den Handschriften zu entnehmen sind, halte ich aber für wesentlich
und deSshalb sachlich geboten, zumal sie manche Fragen der Literaturgeschichte
schlagend beleuchten.
Die gedruckten Kataloge tragen mehr oder minder die
gerügten Mängel an sich. Man wird sich sofort davon überzeugen.
Manche Verstösse habe ich notirt. Ich will damit dem Werthe derselben,
besonders dem von Angers, Carpentras und Chartres
nicht zu nahe treten. Schwierig ist, wie man sich einem gedruckten
Kataloge gegenüber verhalten soll. Will man blos berichtigen und ergän-