336
G i n d e I y
überhaupt bis zum 30jährigen Kriege getragen hat. Im J. 1613 traten
die Stände mit dem Könige ein fünfjähriges Steuerabkommen, wornach
das Land ungefähr SOO.OOOThlr. jährlich zu zahlen hatte. Binnen
kaum 60 Jahren hatte sich demnach das Budget des Landes auf
das vierfache erhoben. Die Möglichkeit hiefiir lag theils in dem bedeutend
erhöhten Wohlstände, der nach dem Tode Ferdinand's I. in
Böhmen eintrat, theils in dem Zuströmen der edlen Metalle aus
Amerika, die am Ende des 16. Jahrhunderts den Geldwerth in Europa
verringerten und die Masse des Baargeldes bedeutend hohen. —
Zu den obigen 800.000 Thalern kam noch das von den Venetianern
auf 400.000 Thaler berechnete (von uns aber nicht mehr sicherzustellende)
ordentliche Einkommen des Königs.
Vergleicht man die böhmischen Staatseinkünfte mit denen anderer
von den Habsburgern beherrschten Länder, so ergibt sich eine
verhältnissmässig doppelte Belastung dieses Landes, nur Niederösterreich
musste mit Böhmen gleichen Schritt halten, beide Länder wurden
auf das äusserste angespannt. Manche Länder, wie z. B. Mähren,
erfreuten sich dadurch eines bedeutenden Vortheils, weil man von
ihrer Grösse keine richtige Vorstellung batte, sie für kleiner hielt
als sie waren und sie darnach belastete. So warf man auf Mähren
häufig nur den dritten Theil der böhmischen Last, weil man Böhmen
für dreimal grösser hielt.
Und was geschah mit all dem Gelde, das aus Böhmen einging?
Nicht 3 o/o» jo vielleicht nicht einmal 3 % im Durchschnitt sind für
Böhmen verwendet worden. Der Rest 93 »/„ bis 97 «/„ wurde auf
die Vertheidigung Ungarns und auf die Bezahlung der desshalb contrahirten
Schulden verausgabt. Den Beweis für dieses ganz ausserordentliche
Verhältniss liefern die böhmischen Landtagsbeschlüsse.
Nicht besser erging es den übrigen, namentlich den deutsch-österreichischen
Ländern. Als die Habsburger wegen der furchtbaren Bedrängnisse
durch die Türken Schulden auf Schulden häuften, machten
sie allmähligsämmtlicheLänder der neu entstandenen österreichischen
Monarchie praktisch mit dem Begriffe einer Staatsschuld bekannt
Der Staat, der bei seinem Entstehen als solcher schuldenfrei dastand,
schuldete im J. 1371 mehr als 10—12 Millionen Gulden, eine artige
Summe, wenn man bedenkt, dass sie etwa das 5 — Otäche des damaligen
gesammten Slaatseinkomniens betrug. Streng genommen
haftete fast die ganze Summe auf der alleinigen Person des gemein-