Gindely. Auszug“ a. d. Abhandl. „Dif* böhm. Finanzverhältnisse“ etc. 333
Das eorrespondirende Mitglied Professor Gindely aus Prag legt der
kais. Akademie einen Aufsatz; „Die böhmischen Finanzverhältnisse von
1526—1618“ zur Drucklegung vor, dessen Inhalt ans dem folgenden
Auszuge ersichtlich ist.
-Als Ferdinand I. im J. 1526 den Thron von Böhmen bestieg,
war sein Einkommen in diesem Lande ein zweifaches, ein ordentliches,
von der Bewilligung der Landtage unabhängiges, und ein
ausserordentliches, das von der Bewilligung derselben abhing.
Ersteres floss ihm aus den Krongütern, Bergwerken, Zöllen, Ungelten,
städtischen Zinsleistungen (den sogenannten Kammerzinsen),
dem Salzregale und dem erst seit dem Jahre 1547 einget(Hirten Erbbiergroschen
der Städte zu. Dies war das ordentliche Budget. Die
Haupteinnahme in demselben bildete der Ertrag aus den königlichen
Gütern, die während des 16. Jahrhunderts bis auf den 30jährigen
Krieg etwa den zehnten bis zwölften Theil des Landes ausmachten.
Venetianische Gesandtschaftsberichte berechnen das ordentliche Einkommen
im J. 1559 auf 400.000 Thaler; wir selbst besitzen in unseren
heimischen Acten nur wenige und unvollständige Berechnungen.
Die Summe von 400.000 Thalern hat sich bis zum Beginne des
30jährigen Krieges eher verringert als vermehrt.
Das ausserordentliche vom Landtage abhängige Einkommen des
Königs entspricht dem modernen Staatseinkommen und dessen Geschichte
bildet den Kern der böhmischen Finanzgeschichte und
namentlich des böhmischen Steuerwesens. Die erste Steuer, die der
Landtag Ferdinand I. vom J. 1527 an bewilligte, war eine Vermögenssteuer,
die von allem beweglichen und unbeweglichen Gute
im Lande erhoben wurde. Sie bildete anfangs die alleinige und später