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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 58. Band, (Jahrgang 1868)

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Z  i  n  g  e  r  1  e

und  fueter  nicht  destminder  volligclichen  zuesteen  und  vervolgen.  Wo
aber  die  undtertanen  den  Richter  darumb  anruefften  und  ersuechten,
und  derselb  Richter  darüber  solche  pauteding,  wie  obstet,  nicht  hielt,
so  sulle  dem  Richter  an  dem  gelt,  heu  und  fuetter,  so  offt  Er  die
pauteding  auf  Ir  ersuechen  nicht  halten  und  besitzen  wurd,  allwegen
der  drittail  abgezogen  und  nicht  bezalt  werden“  etc.
Im  Archive  zu  Vinaders  fand  sieh  kein  Weisthum  vor.  In
Gries  und  Gossensass  waren  die  Gemeindevorsteher  abwesend.
In  Eben  im  Unterinnthale  entdeckte  Herr  Wieser  zwar  kein  Dorfrecht, ­
  doch  eine  Waldordnung  vom  Jahre  1723  (Papier,  32  Blätter
in  Folio).
In  St.  Jodok  im  Scbmirnthale  und  in  St.  Margarethen
im  Unterinnthale  wurde  Herrn  Wieser  von  Priestern  die  freundliche
Zusicherung  ertheilt,  sie  wollten  weitere  Nachforschungen  halten
und  ihm  die  Resultate  mittheilen.
Meine  Forschungen  in  Mühlau,  Arzl,  Rum  blieben  erfolglos.
Aus  Völs  im  Eisackthale,  das  ich  im  Jahre  1866  selbst  besucht
hatte,  theilte  Herr  Cooperator  Ludwig  Tschurts  chenthaler
mit,  dass  er  trotz  seiner  spätem  eifrigen  Nachforschungen  kein
Dorfrecht,  wohl  aber  einen  „Albmbrief  auf  Schalernes  v.  J.  1563“
(4  Pergamentblätter  in  Folio)  vorfand.  Herr  Schindlholzer,
Pfarrer  in  Kundl,  kam  in  seiner  Gemeinde  auch  nur  zu  einem
negativen  Resultat.  Beiden  hochwürdigen  Herren  sei  für  ihre  Bemühungen ­
  mein  Dank  gesagt.
Der  hochw.  Herr  Georg  Lettenbichl  er,  Vicar  in  Hart,  der
sich  um  vaterländische  Alterthumskunde  schon  viele  Verdienste  erworben, ­
  hat  seine  Unterstützung  bei  unsern  Forschungen  freundliehst
zugesagt.  Wie  im  vorigen  Jahre  Herr  Anton  Graf  von  Brandis
seine  reiche  Sammlung  von  Weistlnimern  zur  Benützung  in  Aussicht
gestellt  hat,  so  verdient  Herr  Ferdinand  Baron  von  Giovanelli
in  Hörtenberg  bei  Bozen  durch  seine  grosmüthige  Unterstützung ­
  unserer  Forschungen  unsern  wärmsten  Dank.  Der  Herr  Barön
übersandte  uns  ausser  vielen  Statuten  aus  Wälschtirol  Abschriften
folgender  Weisthümer:
1.  Dorfrecht  und  Saltnerei  der  Gemeinde  Schön  na  v.  J.  1609.
1  */ 2  Bogen  in  4°.
2.  Statut  von  Vahrn  bei  Brixen.  41  Seiten  in  4«.
3.  Statut  von  Wangen  bei  Bozen.  22  Seiten  in  4°.
            
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