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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 58. Band, (Jahrgang 1868)

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Z  i  n  g  e  r  I  e

Bl.  1“.  „Khundt  und  zu  wissen  sei  hiemit  angefiegt  mennigclichen,
  demnach  ain  wolersambe  gemain  zu  Wildermiembingen“  etc.
Bl.  14".  „Jedoch  soll  diese  ehehaft  hochlandtfirstlicher  herrschaft
und  dero  nachgesötzten  gerichtsobrigkheit  an  deren  hohheiten,  jus
und  rechten  unvergriffen  und  unpraejudicierlichen  sein“.  Die  folgenden ­
  Blätter  enthalten  Bestätigungen.
2.  Gemainsordnung,  so  die  naehbarschaft  Obermiembingen
  untereinander  errichtet  1765.  Papier,  8  Blätter  in  Folio.
Bl.  l b .  „Erstens  sollen  alliäbrlich  nebst  den  Dorl'maister  vier  gewalthaber
  obrigkeitlich  verpflichtet  werden.“
Bl.  7“.  „Achtzechentens  haben  auf  all  vorige  puncten  die  gwalthabere
  und  der  dorfmaister  genaue  obsicht  zu  tragen  und  in  erfindung
  einer  hinlessig-,  schlefferig-  oder  partheilichkeit  ieder  achtzechen ­
  kreuzer  pfandtgelt  zu  erlegen.“
3.  Der  ganzen  gemain  und  nachperschaft  zu  Hai  mb  in  gen,
der  herrschaft  Sanct  Petersperg  neu  aufgerichte  ehehaft  und  Ordnung,
Papier,  37  Blätter  in  Folio  v.  J.  1644.  Sig.  Nr.  25.
B1.3 b .  „Erstens,  das  vermig  der  alten  ehehaft  ain  ieder  naehper
von  seinen  inhabenden  lechengietern“  etc.
Bl.  34\  „Da  es  aber  nit  beschicht  und  dergestalt  den  consens
oder  die  verwilligung  nit  einholt,  so  soll  ain  solliche  persohn  alda  in
der  gemain  Haimbingen  zu  hausen  nit  aulgenomben  oder  gedult,
sondern  ab  und  weiter  geschaffen  werden.“
Die  folgenden  Blätter  enthalten  einige  unbedeutende  Nachträge.
Die  drei  genannten  AVeisthümer  befinden  sich  in  den  Gemeindeladen
der  betreffenden  Dörfer.
In  den  Osterferien  besuchte  ich  die  Gemeinden:  Thiersee
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Langkampfen,  Kirchbüchel,  Breitenbach,  Kundl  und
hielt  Nachforschungen,  konnte  jedoch  nur  in  der  Gemeindelade  zu
Langkampfen  eine  Gemeindeordnung  finden  (ein  Pergamentblatt
in  Gross-folio):  „Wir  Georg  Rendl  des  Wolgebornen  Herrn  Herrn
Carol  Scluirfens  zu  Schenwerd“  etc.  Schluss:  „Beschehen  den  vier
und  zwainzigisten  tag  monats  Februar»  nach  der  allerheilig  und
seligisten  geburd  Jesu  Christi  im  sechzechenhundert  vier  und
zwainzigisten  Jahr.“  Auch  spätere  Nachforschungen  gaben  in  diesen
Gemeinden  keine  erfreulicheren  Resultate.  Dagegen  war  die  Ausbeute ­
  in  Brandenberg  reichlich.  Es  fand  sich  das  Dorfrecht  im
Original  vor  (Pergament,  1  Blatt  in  Folio  v.  J.  1434).
            
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