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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 58. Band, (Jahrgang 1868)

Bericht  üb.  d.  in  Tirol  i.  J.  1867  angestellten  Weislhiimer-Forschungen.  37

damit  sie  sich  darnach  zu  richten  wissen.  Richters  besöldung  am
ehehaft  täding.“
Bi.  6“.  „oder  ire  nachkhumen  darwider  in  ewig  werende  weltzeit
  nichts  anders  ungebürliches  fürnemen,  reden,  handlen  oder  thuen,
in  khain  weis  oder  wege,  wie  das  heschehen  vnehte.“
Durch  die  Güte  des  kais.  Rathes  Dr.  Schönherr  wurde  mir  die
Dorfordnung  von  Hopfgarten  (Papier,  5  Blätter  in  Folio,  v.  Jahre
1561)  vermittelt.
Bl.  l a .  Vermerckht  das  mit  Vorwissen  des  edlen  vnd  vesten
herrn  Marx  Lanngen  zu  Wellenburg  und  Minnchau,  gerichtherrn  der
herrschaft  Kitzpuhl,  phfleger  zu  Utter  und  Kropfsperg  ain  Ordnung
und  fürnemen  hei  gemainem  markht  Hopfgarten“  etc.
Bl.  l a .  „Erstlichen  ist  beschlossen  und  fürgenomen,  das  weder
burger,  inwoner  noch  yemandt  ander  kain  feichteins,  thannes,  erleins,
  baßlach  noch  anders  holz“  etc.
Bl.  5 b .  „Beschehen  am  Sambstage  nach  Sandt  Veits  tag  nach
Cristi  unsers  lieben  herren  Hailandt  vnd  Saligmachers  geburde  funfzehenhundert
  vnd  im  ain  vnd  sechzigsten  Jar.“
Der  Herr  Lehrer  Pallhuber  zu  Weer  sandte  mir  ein  „Ehehaftäding
  Urtel“  aus  der  Gemeindelade  in  Weerberg.  Papier,
6  Blätter  in  4°,  aus  dem  18.  Jahrhundert.
Bl.  1\  „Das  erste  Urtl  anfänglich  also:  Es  ist  das  ehhaft-täding
göster  vierzöehen  tog  in  rechter  weil  und  zeit  durch  den  ordentlichen
khrichtsdiener  auf  öffentlichen  khirchploz  gerueffen  und  publiciert
worden“  etc.
Bl.  6 b .  „So  will  ich  davon  geredt  haben.“
Eine  Papierhandschrift,  42  Blätter  in  Folio  v.  J.  1526,  in  derselben ­
  Gemeindelade  enthält  zwei  „Kundschaftsbriefe“,  in  deren  erstem
mehreres  die  Weerberger  alte  Ehehaft  Betreffende  vorkommt.  Sowohl
das  „erste  Urtl“  als  der  Kundschaftsbrief  dienen  dazu,  das  im
Tiroler  Boten  1821  über  die  Weerberger  Ehafthaiding  auszugsweise
Mitgetheilte  (s.  Pfeiffer’s  Bericht  p.  26)  zu  ergänzen,  was  um  so
willkommener  sein  muss,  da  die  vollständige  Ehehaft  verloren
scheint.
Durch  die  Verwendung  des  Herrn  P.  Gerbert  Mägerle,  Conventualen
  des  Stiftes  Stams  erhielt  ich:
1.  Die  Ehehaft  von  Wildermiemingen.  Papier,  19  Blätter
in  Folio  v.  J.  1691.
            
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