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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 58. Band, (Jahrgang 1868)

Neue  Beiträge  zu  dem  Carmen  occulti  autoris.  25
Die  4  nachfolgenden  2420—2424  gehören  dem  Universitäts-Codex
  an.
Die  zu  dem  grossen  Wirthshausstreite  in  der  4.  Distinction  von
späterer  Hand  hinzugesetzten  5  Verse  übergehe  ich  als  nicht  zu
dem  Gedichte  gehörig.
Die  wichtigste  Frage  ist  nun,  welche  Textverbesserungen  der
Capitelcodex  gewähre?  Bereits  ist  durch  die  Noten  hergestellt,  dass
der  Codex  zwar  an  historischen  Anmerkungen  weniger  biete,  als  der
Universitätscodex,  hingegen  seine  Texterklärungen  reichhaltiger
sind.  Die  Varianten  sind  ferner  namentlich  in  den  ersten  beiden
Distinctionen  sehr  bedeutend,  ohne  dass  jedoch  gesagt  werden
dürfte,  dass  die  des  C.  C.  auch  immer  die  richtigen  seien.  Jedenfalls ­
  geht  aber  aus  der  Vergleichung  beider  Handschriften  hervor,
dass  der  Universitätscodex  dem  andern  an  Richtigkeit  des  Textes
weit  nachstehe,  letzterer  einen  für  den  Schulgebrauch  des  Gedichtes
hergerichteten  Text  darbiete,  in  welchem  Verse  ausgelassen,  hinzugefügt, ­
  versetzt  und  zur  Hälfte  verändert  wurden.  Nimmt  man  noch
die  Verschiedenheit  der  Noten,  die  dem  Univ.-Codex  fehlende  für  den
Lehrgebrauch  verfasste  Einleitung,  in  welcher  freilich  in  seltsamer
Weise  der  Versuch  gemacht  wird,  den  Namen  des  Autors  zu  ermitteln, ­
  so  dürfte  klar  hervorgehen,  dass  beide  Handschriften  von  einander ­
  unabhängig  waren,  jede  eine  besondere  Recension  des  Textes
darbiete.  Die  Verschiedenheiten  in  Betreff  der  eigenen  Namen  und
die  grössere  sachliche  Unkenntniss,  welche  der  Capitelcodex  ergibt,
dürften  dieses  Urtheil  noch  mehr  erhärten.
Wenden  wir  uns  nun  nach  den  verschiedenen  Distinctionen  den
bedeutendsten  Varianten  des  Textes  zu,  der  sich  durch  den  Gebrauch
des  z  statt  s  bei  dem  U.  C.  als  in  Böhmen  geschrieben  ausweist.
Dislinctio  prima.
V.  33,  vati  (statt  nati).  V.  34,  vis  dubitare,  wie  ich  emendirte
für  devias  a  re,  des  U.  C.  V.  36.  Post  hec  nancisci.  V.  39.,  quam
fuerit  vafer  nosti  Therencius  afer.  Hingegen  bleibt  V.  41  Persius
et  plantus  (statt  Plautus)  satis  es  vir  ad  omnia  tantus  (statt  cautus).
  V.  44,  Inde  tuum  (statt  Tytum)  repeti  placet  almum  dogma
Boeti.  V.  47,  hac  arte  secundus.  V.  49,  Triptota  sint  quare.  V.  SO,
cur  sit  data  forma  supinis.  V.  34,  facundia  quorum.  V.  SS,  arte  capis
laudes  quod  nullo  tempore  gaudes.  V.  67,  que  dura  gravisque  para-Gir
  (statt  probatur).  V.  79,  Forma  dat  informes  repetant  quantum-
            
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