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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 58. Band, (Jahrgang 1868)

Über  Ablasstafeln.

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contriti  et  confessi  ecclesias  vel  capellas  ordinis  nostri  (also  hier  des
deutschen  Ordens)  visitaverint  et  eleemosynis  ditaverint“,  auf  der
Tafel  fehle,  und  dann,  dass  von  der  Aufzählung  der  mit  den  Festtagen ­
  verbundenen  Indulgenzen,  wie  sie  auf  der  Tafel  1313  erscheinen, ­
  in  der  Original-Urkunde  keine  Spur  vorkomme.  Dort  in  der
Urkunde  heisst  es  einfach:  „Item  domnus  Iohannes  papa  XXII.  in  Omnibus ­
  festis  et  totis  duplicibus,  seu  duplicibus,  confert  vere  confessis
  et  contritis,  ecclesias  eorum  visitantibus,  vel  qui  predicto  ordini
manus  porrexerint  adiutrices,  XXIIII  annos  indulgentiarum  et  XXIIII
carenas  misericorditer  tribuendo.  Item  Iohannes  confert  ex  gracia
speciali  Omnibus  penitentibus  in  VII  festivitatibus,  in  quibus  fratres
communicare  solent,  vere  confessis  et  contritis,  XXIII.  annos  Indulgentiarum ­
  et  VII  karenas  misericorditer  tribuendo“  etc.  und  hier
auf  der  Tafel  werden  die  festa  primae  classis  und  die  Duplicia
namentlich  angeführt  und  mit  einer  erschreckenden  Anzahl  von  Indulgenzen ­
  belegt!
Die  erwähnten  7  Tage,  an  welchen  die  Brüder  zur  heil.  Communion
  vermöge  des  Caput  X  der  alten  Regel  (in  den  heutigen  Statuten
Anhang  Cap.  V)  gehen  sollen,  sind  :  der  Gründonnerstag,  Ostersonntag,
Pfingsttag,  Himmelfahrt  Mariens  ,  Allerheiligen,  Weihnacht  und
Lichtmess.  Sie  haben  ihre  besonderen  Indulgenzen.  Und  da  in  dem
reichhaltigen  I).  0.  Central-Arclüve  in  Wien  von  diesen  letzterwähnten ­
  Indulgenzen  keine  Breven  vorliegen,  während  die  in  dem  Notariats-Instrumente ­
  des  Jahres  1373  angeführten  päpstlichen  Freiheiten ­
  und  Gnaden  sich  last  vollständig  mit  Original-Bullen  belegen
lassen,  so  wirft  sich  bei  Betrachtung  dieser  Tafeln  dem  Forscher  fast
unwillkürlich  die  Frage  auf:  ob  denn  die  auf  denselben  verzeichneten
  Indulgenzen  auch  echt  seien,  und  welchen  historischen
Glauben  überhaupt  Ahlasstafeln  für  sich  in  Anspruch
nehmen  können?
Welchen  Schrecken  das  blosse  Wort  Ablasstafel  erzeugt,  wissen
sogar  unsere  Schulkinder.  Jeder  Vortrag  über  die  sogenannte  Reformationszeit ­
  wird  mit  dem  Schlagworte:  „Ablasskrämerei“  eröffnet,  und
was  der  Habsucht  Einzelner  zur  Last  fällt,  der  katholischen  Kirche
aufgebürdet.  Leider  müssen  wir  gestehen,  dass  mit  keiner  kirchlichen
Lehre  so  viel  Missbrauch  getrieben  war,  als  gerade  mit  der  Lehre
vom  Ablasse.  Eine  Ablassbulle,  die  des  Papstes  Julius  II.  dto.  Rom
11.  Januar  1310,  gab  Luther  Veranlassung  zum  ersten  öffentlichen
            
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