Über Ablasstafeln.
175
contriti et confessi ecclesias vel capellas ordinis nostri (also hier des
deutschen Ordens) visitaverint et eleemosynis ditaverint“, auf der
Tafel fehle, und dann, dass von der Aufzählung der mit den Festtagen
verbundenen Indulgenzen, wie sie auf der Tafel 1313 erscheinen,
in der Original-Urkunde keine Spur vorkomme. Dort in der
Urkunde heisst es einfach: „Item domnus Iohannes papa XXII. in Omnibus
festis et totis duplicibus, seu duplicibus, confert vere confessis
et contritis, ecclesias eorum visitantibus, vel qui predicto ordini
manus porrexerint adiutrices, XXIIII annos indulgentiarum et XXIIII
carenas misericorditer tribuendo. Item Iohannes confert ex gracia
speciali Omnibus penitentibus in VII festivitatibus, in quibus fratres
communicare solent, vere confessis et contritis, XXIII. annos Indulgentiarum
et VII karenas misericorditer tribuendo“ etc. und hier
auf der Tafel werden die festa primae classis und die Duplicia
namentlich angeführt und mit einer erschreckenden Anzahl von Indulgenzen
belegt!
Die erwähnten 7 Tage, an welchen die Brüder zur heil. Communion
vermöge des Caput X der alten Regel (in den heutigen Statuten
Anhang Cap. V) gehen sollen, sind : der Gründonnerstag, Ostersonntag,
Pfingsttag, Himmelfahrt Mariens , Allerheiligen, Weihnacht und
Lichtmess. Sie haben ihre besonderen Indulgenzen. Und da in dem
reichhaltigen I). 0. Central-Arclüve in Wien von diesen letzterwähnten
Indulgenzen keine Breven vorliegen, während die in dem Notariats-Instrumente
des Jahres 1373 angeführten päpstlichen Freiheiten
und Gnaden sich last vollständig mit Original-Bullen belegen
lassen, so wirft sich bei Betrachtung dieser Tafeln dem Forscher fast
unwillkürlich die Frage auf: ob denn die auf denselben verzeichneten
Indulgenzen auch echt seien, und welchen historischen
Glauben überhaupt Ahlasstafeln für sich in Anspruch
nehmen können?
Welchen Schrecken das blosse Wort Ablasstafel erzeugt, wissen
sogar unsere Schulkinder. Jeder Vortrag über die sogenannte Reformationszeit
wird mit dem Schlagworte: „Ablasskrämerei“ eröffnet, und
was der Habsucht Einzelner zur Last fällt, der katholischen Kirche
aufgebürdet. Leider müssen wir gestehen, dass mit keiner kirchlichen
Lehre so viel Missbrauch getrieben war, als gerade mit der Lehre
vom Ablasse. Eine Ablassbulle, die des Papstes Julius II. dto. Rom
11. Januar 1310, gab Luther Veranlassung zum ersten öffentlichen