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H ö f 1 e r
Schulgebrauch bestimmt war. Auch darüber ist mir jetzt kein Zweifel,
dass der Verfasser mehr Schalk als Biograph und Historiker war
und die Lebensgeschichte des grossen deutschen Juristen Heinrich von
Kirchberg zuletzt denn doch in eine Satyre ausarte, deren Spitze sehr
unzweideutig gegen den Helden des Gedichtes gerichtet ist. Dass letzteres
in Bezug auf Sittenschilderung des 13. Jahrhundert.es eine grosse
Bedeutung besitze, wird niemand bestreiten. Wie in der Einleitung
gesagt werden kann, dass die letzten Worte des Gedichtes: Tude
Gytene auf den Namen des unbekannten Autors hinwiesen, ist mir
unerklärlich. Da ich aber meine Meinung hierüber schon in einem
Nachtrage ausgesprochen, kehre ich nicht wieder auf die Untersuchung
zurück, weiss aber auch in Betreff des erwähnten Wortes
und seiner Bedeutung nichts anders anzugeben, als was die Note zu
Vers 2405 sagt.
Wohl aber ist seit der Veröffentlichung des carmen occulti autoris
ein sehr interessanter Beitrag zum Leben Magist. Heinrichs in
dem Codex diplomaticus Saxoniae regius I. S. 149. n. 184 von
Herrn Gersdorf bekannt geworden. Bischof Konrad von Meissen
ersuchte nämlich am 28. Juni 1257 den Bischof Vollrad von Halberstadt,
die von ihm gegen Mag. Gerard genannt de Foresto und Mag.
II e i n r i c h genannt von K i r c h b e r g ausgesprochene Excommunication
auch in seinerDiöcese verhängen zu wollen. Beide —haeresim reprobatam
sectando ut pote Novatiani —- se ab exommunicationum sententiis
in ipsos per nos auctoritate ordinaria latis, in elusionempontificalis
dignitatis in nostra synodo vicissim praesumtione dampnabili
absolverunt . . eo quod nostram synodum spretis monitionibus turbaverunt.
Wir gewinnen hiermit nicht nur einen sehr wesentlichen Beitrag
zum Leben und Treiben des gepriesenen Magisters Heinrich und
wohl auch zu der v. 640 erwähnten Synode; sondern auch einen
festen Anhaltspunkt für andere Angaben des Gedichtes. Dass Mag.
Heinrich eine derartige Störung der Synode, die ihm den Kirchenbann
eintrug, nicht als junger Mensch wagen durfte, ist klar. Fand sie nun
1257 statt, d. h. unter Papst Alexander IV., so ist es nichts weniger
als wahrscheinlich, dass Mag. Heinrich unter dessen Vorgänger Papst
Innocenz IV. (1243—1254) nach Rom gekommen war und damals
das Subdiaconat erlangte v. 122. Es ist um so wahrscheinlicher, dass
dieses bereits unter Papst Gregor IX. 1227—1241 oder unter Papst