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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 58. Band, (Jahrgang 1868)

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H  ö  f  1  e  r

Schulgebrauch  bestimmt  war.  Auch  darüber  ist  mir  jetzt  kein  Zweifel, ­
  dass  der  Verfasser  mehr  Schalk  als  Biograph  und  Historiker  war
und  die  Lebensgeschichte  des  grossen  deutschen  Juristen  Heinrich  von
Kirchberg  zuletzt  denn  doch  in  eine  Satyre  ausarte,  deren  Spitze  sehr
unzweideutig  gegen  den  Helden  des  Gedichtes  gerichtet  ist.  Dass  letzteres ­
  in  Bezug  auf  Sittenschilderung  des  13.  Jahrhundert.es  eine  grosse
Bedeutung  besitze,  wird  niemand  bestreiten.  Wie  in  der  Einleitung
gesagt  werden  kann,  dass  die  letzten  Worte  des  Gedichtes:  Tude
Gytene  auf  den  Namen  des  unbekannten  Autors  hinwiesen,  ist  mir
unerklärlich.  Da  ich  aber  meine  Meinung  hierüber  schon  in  einem
Nachtrage  ausgesprochen,  kehre  ich  nicht  wieder  auf  die  Untersuchung ­
  zurück,  weiss  aber  auch  in  Betreff  des  erwähnten  Wortes
und  seiner  Bedeutung  nichts  anders  anzugeben,  als  was  die  Note  zu
Vers  2405  sagt.
Wohl  aber  ist  seit  der  Veröffentlichung  des  carmen  occulti  autoris
  ein  sehr  interessanter  Beitrag  zum  Leben  Magist.  Heinrichs  in
dem  Codex  diplomaticus  Saxoniae  regius  I.  S.  149.  n.  184  von
Herrn  Gersdorf  bekannt  geworden.  Bischof  Konrad  von  Meissen
ersuchte  nämlich  am  28.  Juni  1257  den  Bischof  Vollrad  von  Halberstadt, ­
  die  von  ihm  gegen  Mag.  Gerard  genannt  de  Foresto  und  Mag.
II  e  i  n  r  i  c  h  genannt  von  K  i  r  c  h  b  e  r  g  ausgesprochene  Excommunication
auch  in  seinerDiöcese  verhängen  zu  wollen.  Beide  —haeresim  reprobatam
  sectando  ut  pote  Novatiani  —-  se  ab  exommunicationum  sententiis
  in  ipsos  per  nos  auctoritate  ordinaria  latis,  in  elusionempontificalis
  dignitatis  in  nostra  synodo  vicissim  praesumtione  dampnabili
absolverunt  .  .  eo  quod  nostram  synodum  spretis  monitionibus  turbaverunt.

Wir  gewinnen  hiermit  nicht  nur  einen  sehr  wesentlichen  Beitrag ­
  zum  Leben  und  Treiben  des  gepriesenen  Magisters  Heinrich  und
wohl  auch  zu  der  v.  640  erwähnten  Synode;  sondern  auch  einen
festen  Anhaltspunkt  für  andere  Angaben  des  Gedichtes.  Dass  Mag.
Heinrich  eine  derartige  Störung  der  Synode,  die  ihm  den  Kirchenbann
eintrug,  nicht  als  junger  Mensch  wagen  durfte,  ist  klar.  Fand  sie  nun
1257  statt,  d.  h.  unter  Papst  Alexander  IV.,  so  ist  es  nichts  weniger
als  wahrscheinlich,  dass  Mag.  Heinrich  unter  dessen  Vorgänger  Papst
Innocenz  IV.  (1243—1254)  nach  Rom  gekommen  war  und  damals
das  Subdiaconat  erlangte  v.  122.  Es  ist  um  so  wahrscheinlicher,  dass
dieses  bereits  unter  Papst  Gregor  IX.  1227—1241  oder  unter  Papst
            
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