Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

780

Brunner,  Wort  und  Form  im  altfranzösischen  Process.

Ein  tieferer  Einblick  lehrt,  dass  jene  Periode  nicht  durch  Unklarheit
und  Verschwommenheit,  sondern  gerade  durch  die  Starrheit  des
juristischen  Denkens  sich  charakterisiert,  wie  sie  den  Ausgangspunct
für  jede  gesunde  Rechtsentwicklung  bildet.  Das  Staats-  und  Rechtswesen ­
  Englands  und  Nordamerikas  zeigen,  was  aus  solchen  Anfängen ­
  ohne  wesentliche  Beeinflussung  durch  fremdes  Recht  werden
konnte.  Auch  das  Staatswesen  kommt  hiefür  in  Betracht,  denn  die
Einrichtungen  des  Staates  und  des  Processes  stehen  in  engstem
Zusammenhänge,  letztere  bieten  ein  getreues  Spiegelbild  der  ersteren.
Keineswegs  sind  wir  berechtigt,  auf  den  strengen  Formalismus ­
  des  germanischen  Processes  mit  vornehmem  Lächeln  hinabzusehen, ­
  zumal  so  lange  wir  selbst  darnach  ringen  müssen,  Staat  und
Recht  in  feste  Formen  zu  bringen.  Der  altfranzösische  Process  und
der  ihm  correspondierende  Staat,  so  wenig  sie  sonst  überschätzt
werden  dürfen,  hatten  den  einen  grossen  Vorzug,  dass  sie  den  Einzelnen ­
  nicht  unter  Vormundschaft  stellten.  Die  Gesammtheit  nahm  es
ängstlich  genau  mit  der  Form,  weil  diese  noch  am  besten  vor  der
Willkür  des  Einzelnen  schützte,  ohne  allgemeine  Bevormundung
nötliig  zu  machen.  Es  wäre  leicht  gesagt,  dass  man  die  Sache  über
die  Form  stellen  müsse,  käme  nur  nicht  immer  so  vieles  darauf  an,
wer  sie  stellt  und  wie  sie  gestellt  wird.  In  Frankreich  und  anderwärts ­
  erschien  ja  die  Zeit,  wo  man  sich  von  dem  germanischen
Formalismus  befreite  und  die  Sache  über  die  Form  stellte  oder  doch
zu  stellen  glaubte.  Allein  mit  der  Achtung  vor  der  Form  sank  auch
die  Energie  des  Gesammtwillens,  und  die  Gesellschaft  hat  sich  daran
gewöhnt,  dass  der  Staat  den  Einzelnen  und  zwar  auch  ohne  sein
Verlangen  durch  das  Leben  führt  und  lenkt,  etwa  wie  nach  dem
alten  Rechte  von  Lille  der  Vorsprecher  auf  Verlangen  beim  Eidschwur ­
  die  Hand  des  Weibes  führte,  parce  que  femme  est  de  hastive
et  de  voltage  corage.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.