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Sprechers, denn beide Zeugen müssen gemeinschaftlich und zu gleicher
Zeit das Zeugniss gehen und das lässt sich nur dadurch bewerkstelligen,
dass ein Vorsprecher die Worte der Zeugenaussage spricht,
die sie dann beide für ihr Wort erklären. Weigert sich der den
Zeugen vom Richter gegebene Consulent für sie zu sprechen (pur
ce que l'orn dit que les homes liges ne doivent servize de moustrer
parole <), so kann der Richter ihn dazu nicht zwingen. Der Zeugenführer
muss daher für diesen Fall einen Mann besorgen, der die
Zeugen im Worte vertritt, einen ovant'parlier, während der vom
Richter gegebene Conseil sich auf die privatim zu ertheilende Rechtsbelehrung
beschränkt 2 ).
Hat die Partei einen Vorsprecher, so stellt sich die Sache so,
dass dieser sich mit ihr und ihren Consulenten beräth. Der Coutumier
de Bourgogne legt dem Vorsprecher ans Herz, dies zu thun,
weil er dann für seine Rede durch die im voraus ertheilte Zustimmung
des Conseils moralisch gedeckt sei 3 ). Nach dem Äbregd du
Livre des Assises de la Cour des Bourgeois bittet die klagende
Witwe den Gerichtsherrn zuerst um einen Vorsprecher. Der Herr
gibt ihr, den sie verlangte. Sodann bittet der Vorsprecher den Richter
Namens der Witwe, er möge ihr zwei Geschworne zum Conseil
geben. Diese lassen sich von derselben über die Streitsache informieren,
et sur ce il doivent conceillier au dit avanpurlier. Der
Vorsprecher ergreift auf die Belehrung hin das Wort, während die
zwei Consulenten ihren Platz als Dingleute einnehmen 4 ).
Obgleich der aus den Urtheilfindern gewählte Consulent an der
Findung des Urtheils Theil nehmen konnte, war dies demjenigen, der
als Vorsprecher fungierte, nicht gestattet. Doch gab es hiefür einen
Ausweg. Man stellte zum Schein einen andern als Vorsprecher auf,
während factisch der Urtheilfinder als Consulent dessen Rolle durchführte.
Dieser dingt sich nicht selbst als avantparlier ein, sondern
lässt den Strohmann die Eindingungsformel sprechen. Ist dies geschehen,
so spricht der Consulent la force de la parole, d. h. er
*) Phil, de Nav. ch. 9. Beugnot I, 482.
2) Jean d’Ib. ch. 77.
3 ) So verstehe ich die etwas corrumpierte Stelle in Li Usage de Borgoigne (ed. Marnier)
ch. 7: se on met I. dit d’une parole sor vns protidome . . .
4 ) Ahrege II, ch. 37,40. Beugnot II, 349, 351.