Wort und Form im altfranzösischen Process.
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Nicht nur die Streittheile, auch die Urtheilfinder stehen unter
dem Zwang der Wortinterpretation, sofern sie in Folge einer Scheltungsklage
in die Stellung einer Partei treten. Wer ein Urtheil
gescholten und im Scheltungsprocesse unterliegt, hat jedem der
gescholtenen Urtheilfinder eine Busse zu zahlen. Wird umgekehrt
der Beweis geliefert, dass das Urtheil ein falsches war, so büsst
jeder Einzelne der gescholtenen Urtheilfinder. Es war daher eine
Frage von praktischer Bedeutung, welcher Von den Dingmännern im
einzelnen Falle als gescholten zu betrachten sei. Nach dem Landesrechte
von Vermandois l'en doit molt prendre garde quant en rent
jugement, par qtiels paroles il est renduz. Hat derjenige, der das
Urtheil verkündigte, die Verkündigung begonnen mit den Worten:
Je vos di por droit: . ., dann sind nur jene Dingleute in der
Schelte inbegriffen, die ausdrücklich Folge gethan haben. Sagte er
dagegen bei Einbringung des Urtheils: Li home de ceienz (ceans)
dient por droit, und es schwiegen die übrigen, si sont-il tuit el
fausetnent, auch diejenigen, die nicht ausdrücklich Folge thaten,
oder selbst bei der Berathung über die Urtheilfindung damit nicht
einverstanden waren ').
Nach den Assises der Haute Cour von Jerusalem kann das Princip
der stricten Auslegung sogar eine Ausnahme begründen von dem
daselbst geltenden Rechtssatze, dass wegen eines Urtheils die Cour
nur in ihrer Gesammtheit gescholten werden könne. Das Urtheil wird
mit der Formel eingebracht: Sire, vostre cour a ce esgarde .. ■
Die Partei, die sich beschwert fühlt, mag dann fragen: Lequel de
voz a ce fait? Träte nun einer von den Urtheillindern auf mit der
Antwort: Je Vaifais ohne der Cour Erwähnung zu thun, so könnte
die Partei diesen allein wegen des Urtheils schelten. Je di que ce
que vos avez fait . . vons l'avez fait faucement et desleaument. ■ ■
Unter einem würde sie zum Beweise dieser Behauptung den gerichtlichen
Zweikampf anbieten, in welchem der gescholtene Urtheilfinder
nur seine persönliche Unparteilichkeit zu vertheidigen hätte. Um
eine solche Eventualität auszuschliessen, müssen die Dingleute auf
jene Frage antworten: La cort l’a fait. Sollte die Partei hierauf
einzelne von den Dingleuten mit Namensaufruf fragen: Avez voz ce
fait? so erhält sie die Antwort: La coart l’a fait et noz aveuc,
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De Fontaines XXII, 18.