Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

Wort  und  Form  im  altfranzösischen  Process.

691

Nicht  nur  die  Streittheile,  auch  die  Urtheilfinder  stehen  unter
dem  Zwang  der  Wortinterpretation,  sofern  sie  in  Folge  einer  Scheltungsklage
  in  die  Stellung  einer  Partei  treten.  Wer  ein  Urtheil
gescholten  und  im  Scheltungsprocesse  unterliegt,  hat  jedem  der
gescholtenen  Urtheilfinder  eine  Busse  zu  zahlen.  Wird  umgekehrt
der  Beweis  geliefert,  dass  das  Urtheil  ein  falsches  war,  so  büsst
jeder  Einzelne  der  gescholtenen  Urtheilfinder.  Es  war  daher  eine
Frage  von  praktischer  Bedeutung,  welcher  Von  den  Dingmännern  im
einzelnen  Falle  als  gescholten  zu  betrachten  sei.  Nach  dem  Landesrechte ­
  von  Vermandois  l'en  doit  molt  prendre  garde  quant  en  rent
jugement,  par  qtiels  paroles  il  est  renduz.  Hat  derjenige,  der  das
Urtheil  verkündigte,  die  Verkündigung  begonnen  mit  den  Worten:
Je  vos  di  por  droit:  .  .,  dann  sind  nur  jene  Dingleute  in  der
Schelte  inbegriffen,  die  ausdrücklich  Folge  gethan  haben.  Sagte  er
dagegen  bei  Einbringung  des  Urtheils:  Li  home  de  ceienz  (ceans)
dient  por  droit,  und  es  schwiegen  die  übrigen,  si  sont-il  tuit  el
fausetnent,  auch  diejenigen,  die  nicht  ausdrücklich  Folge  thaten,
oder  selbst  bei  der  Berathung  über  die  Urtheilfindung  damit  nicht
einverstanden  waren  ').
Nach  den  Assises  der  Haute  Cour  von  Jerusalem  kann  das  Princip
  der  stricten  Auslegung  sogar  eine  Ausnahme  begründen  von  dem
daselbst  geltenden  Rechtssatze,  dass  wegen  eines  Urtheils  die  Cour
nur  in  ihrer  Gesammtheit  gescholten  werden  könne.  Das  Urtheil  wird
mit  der  Formel  eingebracht:  Sire,  vostre  cour  a  ce  esgarde  ..  ■
Die  Partei,  die  sich  beschwert  fühlt,  mag  dann  fragen:  Lequel  de
voz  a  ce  fait?  Träte  nun  einer  von  den  Urtheillindern  auf  mit  der
Antwort:  Je  Vaifais  ohne  der  Cour  Erwähnung  zu  thun,  so  könnte
die  Partei  diesen  allein  wegen  des  Urtheils  schelten.  Je  di  que  ce
que  vos  avez  fait  .  .  vons  l'avez  fait  faucement  et  desleaument.  ■  ■
Unter  einem  würde  sie  zum  Beweise  dieser  Behauptung  den  gerichtlichen ­
  Zweikampf  anbieten,  in  welchem  der  gescholtene  Urtheilfinder
nur  seine  persönliche  Unparteilichkeit  zu  vertheidigen  hätte.  Um
eine  solche  Eventualität  auszuschliessen,  müssen  die  Dingleute  auf
jene  Frage  antworten:  La  cort  l’a  fait.  Sollte  die  Partei  hierauf
einzelne  von  den  Dingleuten  mit  Namensaufruf  fragen:  Avez  voz  ce
fait?  so  erhält  sie  die  Antwort:  La  coart  l’a  fait  et  noz  aveuc,

4»'

De  Fontaines  XXII,  18.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.