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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

432  Zeissbe  rg.  Die  Kriege  K.  Heim*.  II.  mit  Herzog  Bolesfaw  I.  v.  Polen.

dungsgescliiclite  des  Klosters  Brauweilern  i),  > n  dem,  einer  Stiftung
ihrer  Altern,  die  Königin  Rlcheza,  aus  Polen  vertrieben,  ihr  Leben
beschloss.  Da  diese  Quelle  erst  zu  Ende  des  11.  Jahrhunderts  entstanden ­
  ist,  enthält  sie  allerdings  im  einzelnen  manch’  irrthümliches.
So  wird  in  derselben  Miseco  schon  1013  als  selbstständiger  „König
der  Polen“  hingestellt,  der,  ohne  dass  sein  Vater  genannt  wird,  durch
Geschenke  des  Königs  Heinrich  Vermittelung  bei  seiper  Werbung  erlangt, ­
  um  so  mehr,  da  sich  von  dem  Zustandekommen  der  lleirath
die  dauernde  Befestigung  des  Friedens  zwischen  den  Reichen  der
Slaven  und  der  Deutschen  hoffen  lässt,  den  Heinrich  dann  auch  wirklich ­
  zu  einer  Romfahrt  benützt.  Bestätigt  aber  wird  wenigstens  irn
allgemeinen  der  Zeitpunkt  des  Factums  durch  die  Angaben  polnischer
Quellen  2 ).

*)  Edirt  v.  Harless  im  Arch.  f.  Gesch.  d.  N  Rheins,  hsg.  v.  Lacomblet.  Bd.  4.  S.  164  11'.
vgl.  Waitz  in  d.  Nachrichten  v.  d.  Georg.  August's  Univ.  z.  Göttingen  1863.  S.  3  ff.
3 )  Chronicon  principum  Poloniae,  hei  Stenzei  SS.  rer.  Siles  1,  36  erwähnt:  Miseco  II.
habe  die  Schwester  Kaiser  Otto’s  III.  (eine  hier  weiterhin  nicht  in  Betracht  kommende ­
  Verwechselung)  1013  geheirathet  und  mit  ihr  1013  den  Kasimir  erzeugt.
Miseco  selbst  war  nach  den  annal.  Kamencenses  (siehe  meine  Abhandlung  über  die
Zusammenkunft  Otto's  III.  mit  Bolesfaw  I.  zu  Gnesen  343)  im  Jahre  1013,  23  Jahre
alt.  Es  entfällt  daher  gegenwärtig  auch  der  Grund  zu  den  von  Röpell  Gesch.  Pol.  1,
663  geltend  gemachten  Bedenken.  Trotzdem  behält  aber  Röpell  im  übrigen  auch
jetzt  Recht  in  Bezug  auf  das,  was  er  über  die  Chronologie  der  fundatio  monasterii
Brunsvilrensis  bemerkt.  Nur  legt  er  zu  grosses  Gewicht  auf  die  Stelle  im  Chronogr.
  Saxo  ad  a.  1034.  Doch  behalte  ich  mir  vor,  in  anderem  Zusammenhänge  auf
diesen  Punkt  zurückzukommen.
            
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