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Zeissberg
Hildesheimenses in einer Weise, die die oben ausgesprochene Vermuthung
über Udalrich’s anfängliches Schwanken zu unterstützen
o
scheint. „Udalrich“, so melden dieselben, „fand sich am bestimmten
Tage (zu Ostern in Merseburg) ein, um seine Unschuld in Bezug auf
das ihm vorgeworfene Verbrechen zu bezeugen. Da hingegen
Bolizlav dies zu tliun unterliess, drang der Kaiser im Sommer dieses
Jahres mit starker Heeresmacht in Polen ein.“ Auch die beiden anderen
Quellen, Thietmar und die Quedlinburger Annalen knüpfen an
die Weigerung Boleslaw’s, vor dem Kaiser zu erscheinen, den erneuten
Ausbruch der Feindseligkeiten. Während aber Thietmar')
blos ganz im allgemeinen bemerkt: „Als der Kaiser dies (die Weigerung
sich einzufinden) vernahm 3 ), verliess er uns und war an den
nächsten Bitt-Tagen zu Capungun“, bringen die Quedlinburger Jahrbücher
die concreten Forderungen, welche der Kaiser an Bolestaw
richtete. Denn es handelte sich nur mehr darum, den Polenherzog,
der auf mehrmalige Aufforderung, sich vor dem Kaiser einzufinden,
nicht erschienen war, zu einer entscheidenden Erklärung zu zwingen.
Dem Herzoge wurden also, wie es scheint, durch Rechtsspruch
die in dessen Besitze befindlichen Reichslande aberkannt und abgefordert
s).
„Der Kaiser“ 4 ), so sagen jene Annalen, „sandte auch in diesem
Jahre an Bolizlav eine Gesandtschaft mit der Aufforderung an denselben,
die Landschaften, die er ihm entrissen hatte 5), zurückzustelsimul
cum gratia perdidit, dum illum legatione superba infestum reddidit“ ergibt
sich auch, „dass Boleslaw durch Geschenke den schlimmen Eindruck seiner Botschaft
vergebens zu mildern suchte“. Cohn, d. F. 7, 421.
1) L. 7, c. 8.
2 ) Nicht wie Laurent übersetzt: „dies“, nämlich den Ausspruch des Evangeliums, „erkannte
der Kaiser“.
3 ) Cohn a. a. 0. 423.
„addidit etiam imperator hoc anno legationem mittere ad Bolizlavonem pro restituendis
regionibus, quas abstulerat. Ille, ut solebat, superbe respondit, se non
solum propria retinere uelle, quin potius non sua diripere malle.“ Auch Cohn d. F.
423 unterscheidet mit Recht diese Gesandtschaft von jener, deren Thietmar
gedenkt.
5 ) Dass dies die ihm früher von Heinrich zu Merseburg verliehenen Lehen waren, hat
L. Giesebrecht, W. G. I, 38 richtig erkannt, indess Szajnocha Bol. Ch. 147 an
neue Eroberungen denkt. Übrigens wird die Angabe der ann. Quedlinb. in diesem
Falle indirect bestätigt durch Thietmar 1. 7, c. 21.