Die Kriege K. Heinrich II. mit Herzog Bolesfaw I. von Polen .
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zuerst Erzbischof Gero vernehmen: Da die passende Zeit daz u
gewesen wäre und es in einer für Euch ehrenvollen Form hätte
geschehen können, habt ihr meinen Rath nicht befolgt. Jetzt ist
Euch Boleslaw’s Gernüth wegen der langen Festhaltung und Haft
seines Sohnes entfremdet und ich möchte fürchten, dass Ihr, wenn
Ihr ihn ohne Geiseln oder andere Sicherstellung entlasst, in Zukunft
treue Ergebenheit an beiden missen werdet. Dieser Rede stimmte
die grössere Mehrheit der Anwesenden hei; der Theil aber, der
bestochen war !), äusserte wiederholt, dass man dies nun nicht mehr
mit Ehren thun könne. Das Geld siegte über die Raison und um sich
damit bei Boleslaw noch beliebter zu machen, nahmen jene bestochenen
Fürsten auf ihr Wort und unter Einsetzung aller ihrer
Besitzungen Miseco vom Kaiserin Empfang, brachten ihn Boleslaw
zurück, und indem sie ihn und seinen Sohn daran mahnten, Christi
und ihres Eides eingedenk dem Kaiser fürder kein Ungemach zuzufügen
und ihre Freunde nicht hintergangen werden zu lassen,
nahmen sie das versprochene Geld in Empfang 3 ). Auf die gleisnerische
Ermahnung erfolgte von jenen (B. u. M.) sofort, in schmeichelndem
Flötentone die Erwiderung, der sodann die Thaten gar
nicht entsprachen. Denn, obwohl sie eigentlich wenig oder gar keine
Verlässlichkeit besitzen, rechnen sie doch uns das zur Schuld an,
dass er, der doch zu dessen Vasallen zählte, vom Kaiser und von uns
so spät entlassen wurde. Das blieb ihnen fortan in der Seele haften
*) „nach Thietmar’s Meinung“ setzt W. Giesebrecht, G. d. d. Ks. Zt. II, 115 (1) restringirend
hinzu.
2 ) Schon Röpell nennt „den Gang der Ereignisse von jenem Hoftage zu Merseburg
bis zum Ausbruche des Krieges dunkel“. Ich sehe mich genöthigt, meine vorhergehende
und nächstfolgende Darstellung näher zu begründen, da sie von der gewöhnlichen
sehr abweicht, auch von der ebenfalls neuen Cohn’s (in Kais. H. II.),
der übrigens eine Rechtfertigung seiner Darstellung der deutsch-polnischen Verwickelung
1014—1015 in den „Forschungen zur dtsch. Gesch.“ 7. Bd. S. 413 ff.
brachte (vgl. Göttingische gelehrte Anzeigen 1867 nr. 15). Der Unterschied besteht
hauptsächlich darin, dass ich die Freilassung Miseco’s noch in das J. 1014
setze, die anderen Darstellungen dagegen entweder ganz zeitlos sind und so die
Schwierigkeiten mehr verdecken als heben , oder wie das N. Laus. Mag. XXX,
39 und Cohn a. a. O. um Ostern 1015 erfolgen lassen. Von den Quellen ist Thietmar’s
Erzählung ohne klare Zeitangabe, die ann. Quedlinb. haben die Notiz zum J. 1014.
Nun meine ich, dass man Thietmar’s Bericht wird in Bezug auf die Zeit mit jenem
der Quedlinb. ann. in Übereinstimmung zu bringen suchen müssen, so lange kein
triftiger Grund obwaltet, an der Glaubwürdigkeit der Quedlinburger Annalen zu