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Zeissberg
YIII.
Oer Merseburger Friede batte keinen langen Bestand:
Es war ein schlimmes Zeichen, dass, als Heinrich II. nun seinen
Römerzug antrat, Boleslaw ihn ohne die zugesagte Unterstützung
liess. Aber Boleslaw beschränkte sich nicht auf diese verneinende
Haltung.
Entweder er oder bereits sein Vater hatte sich zu einem Zinse <)
an den Stuhl Petri verpflichtet, etwa so wie dieselbe Verpflichtung
von den Angelsachsen zur Zeit der Einführung des Christenthums
übernommen worden war, und wohl auch zunächst zu demselben
Zwecke, um davon ein Hospiz für ihre Landsleute in Rom zu errichten
und zu erhalten. Schon früher hatte sich Boleslaw hei dem
Pabste durch einen Briefboten beklagen lassen, dass er, wegen der
i ) Wir haben leider keine zeitgenössische Nachricht über die Zeit der Einführung
dieses Zinses in Polen; wohl aber sind die untrüglichsten Zeugnisse dafür vorhanden,
dass dieser Zins schon in Bolesfaw’s Tagen bestand. Ausser der vorliegenden
Stelle Thietmar’s (I. 6 c. 56) nämlich gibt es noch eine Stelle in Brun’s Briefe an
König Heinrich II., aus dem J. 1008 (Röpell I, 128, Anm. 45, noch nicht bekannt) :
„Quid tum? Sanctus Petrus, cuius tributarium se asserit et sanctus martyr Adalbertus
nonne protexerunt?“ (nämlich den B.). In Boleslaw’s Grabschrift in Bielowski,
Mon. Polon. I, 320 heisst es:
„Fonte sacro lotus, servus domini puta totus,
Praecidens comam septennii tempore, Romam.“
womit Bielowski mit Recht I.c. pg. 321 die Stelle des Anastasius bibliothecarius über
Boris, den Fürsten der Bulgaren, zusammenstellt: „In tantum autem pietas crevit
principis et abundabat circa beatum Petrum venerationis affectus, ut quadam die
manu propria capillos suos apprehenderet et contemplantibus cunctis se Romanis
missis tradiderit, dicens: Oinnes primates et cuncti populi Bulgarorum terrae cognoscant
ab liodierna die me servum fore post deum beati Petri eius vicarii“. —
Diese Stellen widerlegen jene, wonach der Peterspfennig erst unter Kasimir dem
Widerhersteller in Polen eingefühlt worden sein sollte und die uns hier weiterhin
n icht berühren. Die römische Kirche hatte späterhin die Überzeugung, dass diese
Steuer zugleich mit d.em Christenthum angenommen worden sei. Vgl. meine Abh.
in der Ztschrft. für öst. Gymn.1867, S. 340, Anm. Jener Brief, dessen Thietmar gedenkt,
kann übrigens ganz wohl mit der von Romuald’s Biographen erwähnten
Sendung Zusammenhängen oder wenigstens auf dieselbe als hintertrieben hinweisen.
Heinrich mag erst, als er nach Italien kam, den wahren Verhalt vernommen
haben.