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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

Die  Kriege  K.  Heinrich  II.  mit  Herzog  Bolesfaw  I.  v.  Polen.

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(2.  Febr.  1013)  treffen.  Nach  einigen  Tagen  kam  Miseco,  Bolestaw’s
Sohn,  mit  vielen  Geschenken  dahin,  huldigte  und  leistete  Heinrichen
den  Eid  der  Treue  *).  Nachdem  der  Friede  geschlossen  war,  kehrte
Miseco  zu  grosser  Freude  seines  Vaters  wieder,  jedoch  mit  dem  an
diesen  selbst  gerichteten  Aufträge,  sich  ehestens  bei  dem  Könige
einzufinden  2).  Wahrscheinlich  gingen  schon  ijetzt  von  Seiten  des
Königes  Geiseln  mit,  welche  als  Bürgschaft  für  die  Dauer  seiner
Reise  und  seines  Aufenthaltes  an  dem  Hofe  Boleslaw's  verbleiben
sollten.
„Damals“  fährt  Thietmar,  dem  wir  vorzüglich  die  Kenntniss
der  zuvor  erwähnten  Begebenheiten  verdanken,  fort  „brachte  Heinrich ­
  in  Erfahrung,  dass  mein  Neffe  Werinhar  zugleich  mit  Ekkihard,
Markgraf  Herimanns  Bruder,  sich  ohne  Urlaub  zu  ßolestaw  begeben
und  dort  viele  die  königliche  Gnade  verwirkende  Äusserungen  gethan,
auch  oftmals  heimlich  Boten  desselben  bei  sich  empfangen  habe.
Der  König  war  über  diese  Mittheilung  schwer  erzürnt  und  lud  die
beiden  Schuldigen  vor  sich  und  da  sie  nicht  zu  erscheinen  wagten,
so  Hess  er  alle  ihre  Besitzungen  in  Beschlag  nehmen  3)  und  sprach
über  dieselben,  da  sie  sich  der  königlichen  Gewalt  widersetzt  hatten,
die  Acht  aus.  Mein  Neffe  erlangte  später  durch  Geld  und  Gut  Gnade
und  die  Erlaubniss  der  Rückkehr.  Der  andere  aber  wurde  erst  lange
Zeit  danach  durch  freundliche  Vermittelung  rehabilitirt.“  Zur  Erklärung ­
  dieser  Stelle  diene  folgendes:  Werinhar  war  Liuthar’sSohn  und
Nachfolger  in  der  nördlichen  Mark  gewesen.  Er  hatte  sich  mit  dem
Grafen  Dedi  entzweit  und  ward  von  diesem  bei  dem  Könige,  sei  es
dass  die  vorgebrachten  Anschuldigungen  unbegründet  waren,  oder
dass  er  vielleicht  schon  früher  geheimen  Einvernehmens  mit  Boles-■l’aw
  ruchbar  war,  so  sehr  verläumdet,  dass  Heinrich  schon  1009

*)  „regis  efficitur  et  fidem  cum  sacramento  firmat“.  Thietmar  1.  6,  c.  54.
3 )  So  melden  die  ann.  Quediinb.  ad.  a.  1013.  Thietmar’s  Worte:  „dehinc  cum  honore
magno  remittitur,  et  ut  iterum  ueniret,  delectatur“  sind  unverständlich.
3 )  Thietmar  I.  G.  c.  54:  „id  cum  facere  non  auderent,  comprehensis  omnibus  suimet
bonis,  ut  regiae  potestati  resisterent,  dilfamantur“;  von  L.  Giesebrecht,  W.  G.  II,
35  falsch  übersetzt:  „dies  erregte  Verdacht;  und  als  beide  vorgefordert  nicht  erschienen, ­
  sondern  alle  ihre  Habe  zusammennahmen,  um  sich  der  königlichen  Autorität ­
  zu  widersetzen,  wurden  sie  geächtet“.  Der  Ausdruck  „comprehensis  omnibus
suimet  bonis“  kömmt  übrigens  auch  in  Thietmar  I.  7,  c.  5  vor,  wo  die  Bedeutung
schon  klarer  ist.
            
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