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Zeissberg
sich naheten. Der König war inzwischen bereits wieder völlig
genesen und empfing gnädig zu Merseburg die Boten und sodann
die, deren Ankunft dieselben gemeldet hatten. Erzbischof Tagino
hatte den König auf ihrer gemeinsamen Rückkehr zu Strela verlassen,
hatte das Fest der thebaischen Legion (22. Sept.) zu Magdeburg
festlich begangen und kam von dort ebenfalls genesen nach Merseburg
zum Könige. Thietmar, der damals zu Merseburg gewiss mit König
Heinrich und mit Tagino verkehrte, bemerkt: „nachdem damals der
König sich mit den mannigfachen Bedürfnissen des bedrängten Landes
beschäftigt hatte, brach er wieder nachdemWesten seines Reiches auf,
und indem er die wankelmüthigen Bewohner jener Gegenden zügelte,
feierte er Christi Geburt fröhlich zu Palithi.“ Von den hier angedeuteten
Sorgen, die Heinrich während seines Aufenthaltes in Sachsen
in Anspruch nahmen, gibt ein am 27. Oct. 1010 zu Oskereslevo ausgestellter
Schutz- und Freibrief für das Bisthum Magdeburg Kunde <).
Die ann. Quedlinburgenses 3 ) fassen den Krieg des J. 1010 in
ein paar Worte zusammen: „In diesem Jahre sammelte der König zu
einem Feldzuge seine Truppen, um Polen im Sclavenlande heimzusuchen,
aber ohne dahin, wohin er wollte, zu gelangen, kehrte er,
da eine schwere Seuche einriss, mit einigen mitten auf dem Wege
um, die übrigen, da sie einmal zum Kriege bereit waren, verheerten
viel Land und brachten reiche Beute mit sich fort.“ Eine vollkommene
Bestätigung des von Thietmar gemeldeten.
Nach Weihnachten 1010 kam Heinrich wider nach dem ihm
so lieben Merseburg, brachte hier einen Frieden unter den Fürsten
auf fünf Jahre zuwege 3 ), der, nach dem was zu Beginne des
letzten Krieges gegen Boleslaw stattgefunden hatte, auch dringend
nöthig war, und ertheilte hierauf nach dem Rathe einiger Fürsten
1) Stumpf 1340.
2 ) ad h. a.
8) Thietm. VI, c. 39: „et firmata ibi ad quinque annos mutua pace“, mit Unrecht von
Laurent in der Übersetzung Th.’s und von LeleweJ, P. w. sr. II, 162 auf einen
Friedensvertrag mit Boleslaw bezogen. Sehr eingehend bespricht diese Stelle Papst
im Exc. III: „Über die sogenannten Landfriedensbestrebungen Heinrich’s II.“ zu Hirsch
Jb. II. 454 ff. Er bezeichnet den Ausdruck „Landfriede“, wie ihn W.v. Giesebrecht
und Kluckhohn, Gesell, des Gottesfriedens, S. 79 schon für H’s. Zeit gebrauchen, für
unzutreffend und verfrüht, und spricht sich mit Recht auch gegen die Deutung aus,
welche Usinger in Sybel’s hist. Ztschr. VIII, 427 der Stelle gibt, nämlich auf einen
mit den Wenden abgeschlossenen Frieden-