370
Zeissberg
stalt an. Denn Guncelin, welcher die, wie es scheint i), zu Herimann's
Allod gehörige Stadt Strela zu erobern vergeblich versucht hatte,
Hess die Stadt Rocholenzi (Rochlitz) an der Mulde, welche nur
schwach besetzt war, verbrennen. Auch sonst fügte er jenem Herimann,
der sein Neffe war, alle nur möglichen Feindseligkeiten zu.
Das forderte Vergeltung. Herimann und Ekkihard, sein Bruder, zogen
in hellen Haufen und unvermuthet vor eine an der Saale gelegene
Burg Guncelin’s, die dieser besonders lieb und daher mit Ringmauern
und Besatzung versehen, und die er mit unzähligen Habseligkeiten
erfüllt hatte, erstürmten sie und nachdem sie die Vorgefundene Habe
alle unter sich getheilt, zerstörten sie die Veste von Grund aus und
verbrannten sie. (1009.) Sobald der König dies erfuhr, eilte er nach
Merseburg um die Sachlage zu prüfen. Als er nun dort die Aussagen
der beiden Grafen vernommen hatte, mass er die ganze Schuld
Guncelin hei 2 ), weil ihn derselbe in vielen Punkten früher schon
missachtet und auch diesmal nicht seinen.rächenden Arm bei ihm
widerfahrenem Schimpf angerufen habe. Noch andere und schwerere
Vorwürfe musste Guncelin hören: er (der König) habe oft und von
vielen Leibeigenen die Klage vernehmen müssen, dass er deren Familien
an Juden verkauft, dass er auch seinem Befehle, sie zurückzustellen
3 ), nicht Folge geleistet und auch nichts gethan habe, um kraft
seiner Amtsgewalt die vielen nachtheiligen Räubereien im Zaume zu
halten. Härter noch klang der Vorwurf, er habe bisher eine Hinneigung
zu seinem Bruder Boleslaw gezeigt, die weder für ihn schicklich,
noch für Heinrich erträglich sei. Das schlimmste für Guncelin
war, dass Personen anwesend waren, die sich erboten eidlich
erweisen zu wollen, dass er sich eines Majestätsverbrechens schuldig
gemacht habe. Bei so vielen Klagen, die auf der einen, bei so vielen
Vertheidigungsreden Guncelin’s und seiner Freunde, die auf der an-*)
Da er die Stadt seiner Braut zur Morgengabe bringt. Vgl. Hirsch, Ib. 1, 254 und
II, 276.
2 ) Vgl. das königliche und Reichshofgerieht in Deutschland in der Zeit von Heinrich
I. bis Lothar von Sachsen von 0. Franklin in den deutschen Forschungen
4. Bd. 3. Heft S. 489 A. 6.
3 ) Passend erinnert hier Hirsch, Ib. II, 277 an den h. Adalbert, der unter den Gründen
seiner Entfernung von dem Bischofstuhle anführt: „tertia propt^ captivos et mancipia
xpianorum, quos m^cator Judaeus Tfelici auro emerat, emptosque tot episcopus
redimere non potuit.“ Vgl. Usinger in Sybel’s hist. Ztschr. VIII, 393.