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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

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Zeissberg

entliess.  Und  es  wurde  zum  grösseren  Ruhme  und  Lobe  des  göttlichen
Erlösers  das  christliche  Gesetz  bei  dem  schlechtesten  und  rohesten
aller  Heidenvölker  eingesetzt.  Ich  aber  gedenke  nun  zu  denPreussen  za
ziehen,  wohin  uns,  der  uns  bisher  geleitet,  führen  möge,  der  gute
Gott  und  mein  Herr,  der  kostbarste  Petrus.  Ich  hörte  auch  von  den
schwarzen  Ungern  i),  zu  denen  die  niemals  vergeblich  kommende  erste
Botschaft  Petri  gleichfalls  gelangte,  obgleich  die  unsrigen,  was  ihnen
Gott  verzeihen  möge,  in  sehr  sündhafter  Weise  einigen  vorlogen,  dass
sie  alle  Christen  geworden  seien  2 ).  Die  Ehre  in  allen  diesen  Dingen
gebührt  allein  Gott  und  dem  h.  Petrus,  ich  bin  nur  ein  Sünder  und
selbst  das  gute  schlüge  mir  fehl,  wenn  nicht  Gott  es  in  seiner  Erbarmung
  seinetwillen  wirkte,  mehrte  und  vergrösserte  um  des  Blutes  der
Heiligen  und  besonders  derjenigen  willen,  die  es  in  unseren  Tagen
vergossen  haben.  Mein  Herr!  alles  gute  hast  Du  um  meiner  Sache
willen  gethan:  das  lohne  Gott  am  Tage  der  Auferstehung  seiner
Gerechten,  besonders,  dass  Du  Dir  um  meinetwillen  Sorgen  schaffst,
auf  dass  s)  ich  nicht  aus  jugendlicher  Unerfahrenheit  weltlichen  Dingen ­
  nachhange  und  die  geistlichen  ausser  Acht  lasse.  Daher  schienest
Du  zu  zürnen,  da  ich  die  Reise  antrat;  daher  auch  hast  Du  mich  und
manches  an  mir,  was  allerdings  Spott  verdient,  gegenüber  Deinen
Fürsten  in  meiner  Abwesenheit  belächelt.  Doch  all  diese  drei  Gemiithsbewegungen,
  Besorgniss,  Verdruss  und  Mitleid,  würdest  Du,
wenn  Du  mich  nicht  liebtest,  auch  nie  um  mich  empfunden,  und

!)  Vgl.  über  die  Bedeutung  dieses  Namens  Biidinger  Ö.  G.  I,  404,  Anm.  3  und  W.  Giesebrecht,
  Anhang  zu  der  1.  Ausgabe  der  Gesch.  der  dtsch.  Ks.  Zt.  1,194,  Anm.;  über
die  Bedeutung  von  „weiss“  und  „schwarz“  in  Völkernamen  Neumann,  Die  Völker
des  südlichen  Russland  in  ihrer  geschichtl.  Entwickelung.  Leipzig  1847,  S.  98.
2 )  Die  Stelle  lautet  nach  dem  gereinigten  Texte  (in  3.  Aufl.  bei  Giesebrecht):  „Audivi
etiam  de  Ungris  ad  quos,  quae  nunquam  frustra  uadit,  sancti  Petri  prima  legatio
uenit,  quamuis  nostri,  quod  deus  indulgeat,  cum  peccato  magno  aliquos  cecarent,
quia  conuersi  omnes  facti  sunt  xpiani“.  Da  in  Giesebrecht’s  Text  in  der  1.  Aufl.
nach  der  Copie  noch  „cecarentur“  stand,  wurde  die  Stelle  daselbst  auch  falsch
übersetzt.  In  der  neuesten  Auflage  ist  dieser  Satz  weggelassen.  Falsch  übersetzt
aber  Cohn,  Heinrich  II.  S.  100,  wenn  er  sagt:  „Er  hörte  hier  von  einigen  magyarischen ­
  Stämmen,  welche  durch  römische  Missionäre  bekehrt  sein  sollten,  trotzdem
dieselben  einige  der  Eingebornen  geblendet  hatten“.
3 )  Daher  ist  „ne  pro  errore“  noch  mit  dem  vorangehenden  „geris  mei“  zu  verbinden.
Wie  W.  Giesebrecht  interpungirt,  sind  die  Sätze  „mi  senior  .  .  , u  und  „deus
tibi  ..."  taufologiscli.
            
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