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Zeissberg
entliess. Und es wurde zum grösseren Ruhme und Lobe des göttlichen
Erlösers das christliche Gesetz bei dem schlechtesten und rohesten
aller Heidenvölker eingesetzt. Ich aber gedenke nun zu denPreussen za
ziehen, wohin uns, der uns bisher geleitet, führen möge, der gute
Gott und mein Herr, der kostbarste Petrus. Ich hörte auch von den
schwarzen Ungern i), zu denen die niemals vergeblich kommende erste
Botschaft Petri gleichfalls gelangte, obgleich die unsrigen, was ihnen
Gott verzeihen möge, in sehr sündhafter Weise einigen vorlogen, dass
sie alle Christen geworden seien 2 ). Die Ehre in allen diesen Dingen
gebührt allein Gott und dem h. Petrus, ich bin nur ein Sünder und
selbst das gute schlüge mir fehl, wenn nicht Gott es in seiner Erbarmung
seinetwillen wirkte, mehrte und vergrösserte um des Blutes der
Heiligen und besonders derjenigen willen, die es in unseren Tagen
vergossen haben. Mein Herr! alles gute hast Du um meiner Sache
willen gethan: das lohne Gott am Tage der Auferstehung seiner
Gerechten, besonders, dass Du Dir um meinetwillen Sorgen schaffst,
auf dass s) ich nicht aus jugendlicher Unerfahrenheit weltlichen Dingen
nachhange und die geistlichen ausser Acht lasse. Daher schienest
Du zu zürnen, da ich die Reise antrat; daher auch hast Du mich und
manches an mir, was allerdings Spott verdient, gegenüber Deinen
Fürsten in meiner Abwesenheit belächelt. Doch all diese drei Gemiithsbewegungen,
Besorgniss, Verdruss und Mitleid, würdest Du,
wenn Du mich nicht liebtest, auch nie um mich empfunden, und
!) Vgl. über die Bedeutung dieses Namens Biidinger Ö. G. I, 404, Anm. 3 und W. Giesebrecht,
Anhang zu der 1. Ausgabe der Gesch. der dtsch. Ks. Zt. 1,194, Anm.; über
die Bedeutung von „weiss“ und „schwarz“ in Völkernamen Neumann, Die Völker
des südlichen Russland in ihrer geschichtl. Entwickelung. Leipzig 1847, S. 98.
2 ) Die Stelle lautet nach dem gereinigten Texte (in 3. Aufl. bei Giesebrecht): „Audivi
etiam de Ungris ad quos, quae nunquam frustra uadit, sancti Petri prima legatio
uenit, quamuis nostri, quod deus indulgeat, cum peccato magno aliquos cecarent,
quia conuersi omnes facti sunt xpiani“. Da in Giesebrecht’s Text in der 1. Aufl.
nach der Copie noch „cecarentur“ stand, wurde die Stelle daselbst auch falsch
übersetzt. In der neuesten Auflage ist dieser Satz weggelassen. Falsch übersetzt
aber Cohn, Heinrich II. S. 100, wenn er sagt: „Er hörte hier von einigen magyarischen
Stämmen, welche durch römische Missionäre bekehrt sein sollten, trotzdem
dieselben einige der Eingebornen geblendet hatten“.
3 ) Daher ist „ne pro errore“ noch mit dem vorangehenden „geris mei“ zu verbinden.
Wie W. Giesebrecht interpungirt, sind die Sätze „mi senior . . , u und „deus
tibi ..." taufologiscli.