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mualdi ausgesprochen, der apostolische Stuhl habe als Gegenleistung,
wie von Stephan, die Zahlung des Peterspfennigs verlangt. Die Kirche
habe sich auf jene Schenkung Oda's gestützt, Boleslaw aber den Peterspfennig
nicht als Tribut, sondern blos als Unterstützung des Pahstes
betrachtet wissen wollen. Er konnte aus Rücksicht auf die neugetauften
nicht eingehen auf des Pahstes Ansinnen: er wollte es auch aus eigener
Überzeugung nicht. Er wollte nicht, frei geworden von den Banden,
die ihn an den Kaiser gefesselt hatten, sich nun an den Pabst ketten.
Lelewel bezieht aber auf die Bemühungen um die Salbung bei dem
Pabste auch, wasThietmarl. VI. C:S6 über Bolestaw’s Ränke in Italien
wider Kaiser Heinrich und seine hei dem Pabste vorgebrachte Entschuldigung
erzählt. Heinrich hintertrieb die Salbung damals und
darüber entstand, es war nach dem Merseburger Frieden von 1013,
der neue Hader zwischen den beiden Fürsten. So weit Lelewel 4 )-Allein
gegen diese fortlaufende Nebeneinanderstellung der ungesehen
und der polnischen Krone lässt sich mit Büdinger«) einwenden:
„So wenig wie mit jener französischen Königswahl, welche die
Stellung des Erwählten in allen rechtlichen Beziehungen im innern
änderte, lässt sich die Annahme des königlichen Titels mit jener vergleichen,
die später von Seite eines andern Zeitgenossen Stephan’s
stattfand: indem Boleslaw Chrobry sich nach Heinrich’s II. Tode die
Krone auf das Haupt setzte, gab er der Lossagung des polnischen
Reiches von dem Lehnsverbande des deutschen Königthums den herausfordernden
Ausdruck; wie oft waren doch sein Vater und er selbst
am deutschen Hofe zur Huldigung erschienen, die er durch jenen Act
für die Zukunft versagte. Die Beherrscher der Ungern aber waren
nicht nur nicht in ein Ahhängigskeitsverhältniss getreten; sic mussten
schon als die natürlichen Verbündeten des deutschen Reiches gegen
die slavischen Mächte betrachtet werden, gegen Polen namentlich,
das in raschem Machtzuwachse sich ausdehnte und den Osten des
Reiches mehr und mehr gefährdete.“ Man wird hinzufügen dürfen,
die polnische Krone, die Boleslaw später sich anmasste, ja selbst
die politische Veränderung, welche im Jahre 1000 vorging, war das
Gegentheil jener beiden angezogenen Beispiele. In der staatsrechtlichen
Stellung Stephan’s nach aussen und auch nach innen änderte
die Krönung nichts. In Frankreich hatte der Act eine Änderung
0 1. c. S. 78.
3 ) Östcrr. Gosch. I, 401,