Die Kriege K. Heim*. II. mit Herzog Bolesfaw I. v. Polen.
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noch eine zuerst von Muratori, dann von Bielowski, am besten aber
von W. Giesebrecht publicirte Urkunde, in welcher der Name Preussen
zum ersten Male vorkümmt'), in Betracht.
Die Urkunde lautet nach der üblichen Erklärung: „Item in einem
anderen Bande unter Pabst Johann XV. Dagome, der Richter 2 ), und
Ote, die Senatorin, und ihre Söhne Misaca und Lambert sollen dem
h. Petrus eine ganze Stadt geschenkt haben, die Schinesghe heisst,
mit allem Zubehör, innerhalb der folgenden Grenzen: beginnend auf
der einen Seite längs des Meeres von Bruzze bis zu dem Orte Russe
und von Russe bis Cracoa und von Cracoa bis zum Flusse Oddere, dann
geradezu auf den Ort Alemure und von Alemure bis zum Lande Milze,
das rechte (?) Ufer der Odder entlang wieder zurück bis zur Stadt
Schinesghe.“ Die hier genannten Oertlichkeiten sind dunkel, durch
Missverständniss und irrige Schreibung gewiss vielfach entstellt.
Schinesghe wird als Gnesen gedeutet; im arabischen Geographen
Edrisis) heisst die Stadt „Dzenazya.“ Der Pabst Johann XV. regierte
von Sept. 985 bis April 996 4 ), und da Miseco 992 starb, wäre die
Urkunde zwischen 992 und 996 zu setzen.
Lelewel nun hält Dagon, wie er ihn nennt 5 ), für den Vormund
jener Witwe und ihrer Söhne, und meint, Dagon, Pribuvoj und Odilien
seien die Parteigänger Oda's zur Zeit, als Miseco noch lebte, gewesen;
sie hätten mit ihr zugleich und erfolgreich dahin gewirkt, dass Miseco
auch ihre Kinder bei seinem Tode bedenke. BolesJaw nun habe Stiefmutter
und Stiefbrüder vertrieben, die sich nach Italien begaben und
dort, wo nun Boleslaw-Lambert Mönch wurde, jene Schenkung Polens
an den h. Stuhl machten. Die Erhebung Stephans zum König, fährt Lelewel
fort, ist dann für Boleslaw der Anlass geworden, mit Hilfe Rom’s
gleiches anzustreben. L. findet diese Versuche in der vita S. Ro-1
) Wie W.Giesebr., Brun Bonifacius S. 8 hervorhebt. Die Urk. in meinem Miseco l,pg. 85.
2 ) W. Giesebrecht, G. d.d.Ks. Zt. I., 845 bemerkt, dass im 8. Jh. und danach „iudices“
eine Bezeichnung war, die fast alle höheren öffentlichen Beamten (Italiens) umfasste.
Vgl. insbesouders noch Hegel, Gesch. der Städteverf. von Italien 1, 266 ff. über die
Bedeutung von „Senator“ „senatfix“ und ,Judex“ in Roin zu jener Zeit.
a ) Geographie d’Edrisi traduite de l’arabe en franyais. par F. R. Jaubert, T. II. Paris
1840 (im Recueil de voyages et de memoires publie par la societe de geographie
T. VI. Paris 1840) pg. 375, 380, 389.
4 ) Cohn, in Voigtel’s Geschichtstabellen.
5 ) Mit der Form „Dagome“ erledigt sich, was Lelewel S. 67 bemerkt: „Dagon lub
Dogon jest jimie czysto slawianskie“.