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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

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Zeissberg

mixtum  noch  gar  nicht  kannte  die  Frage  unerürtert  liess.  Von  den
neueren  meint  Lelewel  '),  dem  zu  Gnesen  vom  Kaiser  zum  König  erhobenen ­
  Herzog  Bolestaw  habe  noch  die  kirchliche  Weihe,  die  Salbung ­
  durch  die  Bischöfe  seines  Landes  gefehlt,  und  diese  habe  er
nicht  ohne  Zustimmung  des  Pabstes  erlangen  können.  Gleich  Stephan,
seinem  Zeitgenossen,  von  dem  Thietmar  bemerkt:  „Imperatoris  .  .  .
gratia  et  hortatu  gener  Heinrici,  ducis  Bawariorum,  Waic,  in  regno
suimet  episcopales  cathedras  faciens,  coronam  et  henedictionem
accepit“  habe  auch  er  in  Rom  sich  um  die  „benedictio“  beworben.
Die  polnischen  Chronisten  hätten  früh  aus  Unwissenheit  die  Namen
und  Personen  Miseco  und  Bolestaw  verwechselt.  Den  Namen  des  Bischofes
  Lambert  erklärt  er  so:  In  Krakau  gab  es  um  die  Zeit,  als  sich
Bol.  um  die  Krone  in  Rom  beworben  haben  soll  (999),  kein  ßisthum
und  vor  10S9  keinen  Bischof,  der  Lambert  hiess.  Aber  die  vita  S.
Romualdi  nennt  einen  Sohn  Bolestaw's  (L.  corrigirt:  Mieczystaw's),
der  Mönch  wurde  und  den  L.  mit  dem  in  der  Schenkung  Oda’s
genannten  Sohne  dieses  Herzogs  Lambert  für  identisch  hält.  Da
dieser,  wie  ebenjene  Schenkung  lehrt,  damals  als  Miseco  sich  um
die  Krone  bewarb,  sich  in  Rom  befunden  habe,  so  sei  einerseits  die
Erzählung  entstanden,  dass  er  bei  jener  Bewerbung  thätig  gewesen
und  spätere  Quellen  hätten  ihn  zum  Bischof  gemacht,  andererseits
aber  habe  das  erwähnte  den  Anlass  zu  der  Sage  von  Mieczysfaw’s
zwei  Söhnen  Bolestaw  und  Kasimir  gegeben,  von  welchen  jener  diesen, ­
  der  unter  dem  Namen  Lambert  in  ein  Kloster  getreten  sei,  vertrieb. ­
  Man  wird  zugeben  müssen,  dass  beide  Aufstellungen  Lelewel’s,
für  die  zweite  bezieht  er  sich  auf  die  Auseinandersetzungen  Naruszewicz's,
  gleich  willkürlich,  gleich  unwahrscheinlich  sind.  Nach
der  Eliminirung  jener  Erzählung  Hartwig’s  kömmt  Lelewel  auch  auf
die  Beziehungen  Polens  zum  römischen  Stuhle  zu  sprechen.  Lelewel
meint,  dass  Polen  seit  Einl  ührung  des  Christenthums  denPeterspfennig
an  den  Pabst  entrichtet  habe  und  als  Beweis  hiefür  soll  die  spätere
Äusserung  Bolestaw’s  dienen,  er  könne  den  dem  Apostelfürsten
gelobten  Zins  nicht  entrichten,  da  ihn  der  Kaiser  daran  hindere.
Nächst  dieser  zunächst  festzuhaltenden  Stelle  Thietmar’s  kömmt  aber

quin(jue  fratres  heremite  de  Polonia  martirio  coronantur  in  Kazimir  a.  dni  1025.“
Ich  halte  bis  „huius  teniporibus“  alles  für  Interpolation.
*)  Polska  sr.  w.  II.  65  ff.
            
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