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Zeissberg
mixtum noch gar nicht kannte die Frage unerürtert liess. Von den
neueren meint Lelewel '), dem zu Gnesen vom Kaiser zum König erhobenen
Herzog Bolestaw habe noch die kirchliche Weihe, die Salbung
durch die Bischöfe seines Landes gefehlt, und diese habe er
nicht ohne Zustimmung des Pabstes erlangen können. Gleich Stephan,
seinem Zeitgenossen, von dem Thietmar bemerkt: „Imperatoris . . .
gratia et hortatu gener Heinrici, ducis Bawariorum, Waic, in regno
suimet episcopales cathedras faciens, coronam et henedictionem
accepit“ habe auch er in Rom sich um die „benedictio“ beworben.
Die polnischen Chronisten hätten früh aus Unwissenheit die Namen
und Personen Miseco und Bolestaw verwechselt. Den Namen des Bischofes
Lambert erklärt er so: In Krakau gab es um die Zeit, als sich
Bol. um die Krone in Rom beworben haben soll (999), kein ßisthum
und vor 10S9 keinen Bischof, der Lambert hiess. Aber die vita S.
Romualdi nennt einen Sohn Bolestaw's (L. corrigirt: Mieczystaw's),
der Mönch wurde und den L. mit dem in der Schenkung Oda’s
genannten Sohne dieses Herzogs Lambert für identisch hält. Da
dieser, wie ebenjene Schenkung lehrt, damals als Miseco sich um
die Krone bewarb, sich in Rom befunden habe, so sei einerseits die
Erzählung entstanden, dass er bei jener Bewerbung thätig gewesen
und spätere Quellen hätten ihn zum Bischof gemacht, andererseits
aber habe das erwähnte den Anlass zu der Sage von Mieczysfaw’s
zwei Söhnen Bolestaw und Kasimir gegeben, von welchen jener diesen,
der unter dem Namen Lambert in ein Kloster getreten sei, vertrieb.
Man wird zugeben müssen, dass beide Aufstellungen Lelewel’s,
für die zweite bezieht er sich auf die Auseinandersetzungen Naruszewicz's,
gleich willkürlich, gleich unwahrscheinlich sind. Nach
der Eliminirung jener Erzählung Hartwig’s kömmt Lelewel auch auf
die Beziehungen Polens zum römischen Stuhle zu sprechen. Lelewel
meint, dass Polen seit Einl ührung des Christenthums denPeterspfennig
an den Pabst entrichtet habe und als Beweis hiefür soll die spätere
Äusserung Bolestaw’s dienen, er könne den dem Apostelfürsten
gelobten Zins nicht entrichten, da ihn der Kaiser daran hindere.
Nächst dieser zunächst festzuhaltenden Stelle Thietmar’s kömmt aber
quin(jue fratres heremite de Polonia martirio coronantur in Kazimir a. dni 1025.“
Ich halte bis „huius teniporibus“ alles für Interpolation.
*) Polska sr. w. II. 65 ff.