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Zeissberg
von dem Könige noch die Erlaubnis mit ihrer Herrin und den (ihrigen
Habseligkeiten und Freunden *) frei abziehen zu dürfen, erlangen.
Auf ihren Rath besprach sich Bucco, der Befehlshaber der Stadt, mit
Otto, dem Bruder seiner Herrin und mit dessen Zustimmung überlieferte
er die Burg dem Könige; er selbst aber erhielt mit allem, was
ihm anvertraut worden war, freien Abzug. Sofort gab der König den
Befehl, die Stadt von Grund aus zu zerstören; da aber die damit
Beauftragten schonend verfuhren, w r urde dieselbe zum grössten Theile
zugleich mit den Festungswerken 2 ) erhalten.
Während der König noch vor Crusni lagerte, sammelte Bolesiaw
von Polen heimlich ein Heer und Hess durch Boten seinen Bruder
Guncelin auffordern, eingedenk seiner festen Zusage, die Burg
Meissen ihm auszuliefern und die alte Freundschaft zu erneuern.
Allein dieser, wohl wissend, dass er, w'enn er jenen eingelassen,
der Gnade des Königs und seines Besitzes für immer verlustig
werden würde 3 ), antwortete auf jene Aufforderung; „Alles, was
du sonst von mir verlangst, Bruder, gewähre ich dir gerne; auch
weigere ich mich nicht, selbst dies zu tbun, w’enn sich je die
Gelegenheit hiezu bietet. Um mich sind aber die Leute meines
Lehnsherrn 4 ), die dies nicht zulassen, und würde dieses kund, so
würde mein Leben mit allem, was ich besitze, auf dem Spiele stehen“.
Auf diese Antwort Hess Bolesiaw^ die Überbringer derselben 5 ) festbalten
und noch an demselben Tage 6 ) 1000 Mann ?) an die Elbe
vorrücken. Hier traf die Mannschaft bei bereits einbrechender Dunkelheit
ein 8 ). Er Hess daher in aller Stille nach einem Übergangspunkte
spähen, folgte am nächsten Morgen selbst mit der Hauptmacht
9 ) nach und Hess an die Stadt Strela, das Leibgedinge seiner
„hospitibus“.
2 ) „aedificiis“ vgl. Thietmar V. 23.
s ) „istius ingressu a gratia regis et demonio tali penitus exclusum fuisse“.
„Die neueren“ sagt Hirsch 1, 268. A. 2. „haben diese satellites senioris mei mit
Recht für die Besatzung gehalten, welche die benachbarten geistlichen und weltlichen
Fürsten abwechselnd zur Verteidigung der Burg Meissen stellen mussten.
5 ) Cohn, Kais, fleinr. II. Anm. zu Seite 33 meint, es waren Boleslaw's Boten.
®) Wie ich aus dem folgenden „mane facto“ schliesse.
7 ) W. v. Giesebrecht, G. d. d. Kais. Z. I, 817.
8 ) Vgl. A. 6. Das Factum Fällt in den Herbst des Jahres 1003.
Wie ich aus der gegenüber von nur 1000 Polen unmässig grossen Zahl von Gefangenen,
die sie machten, schliesse.