Die Kriege K. Heim*. II. mit Herzog Boleslaw I. von Polen.
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betonen. Gewiss aber beeilte sich Wlodowej, da Boleslaw III. in
Polen, Jaromir und Udalrich wahrscheinlich in Deutschland auf ihre
Wiedereinsetzung hinarbeiteten, um jeden Preis von Heinrich II.
Anerkennung und Belehnung zu erlangen >).
Wlodowej überlebte den Huldigungsact nicht lange. Er starb
schon zu Ende des Jahres 1002 oder zu Anfang des folgenden
Jahres 1003 a ). Nun wurden die beiden Brüder Jaromir und
Udalrich sammt ihrer Mutter von den Böhmen, wahrscheinlich auf
König Heinrich’s Betreiben, zurückgerufen. Aber dies war gegen
Boleslaw’s Pläne; der sammelte ein Heer, mit welchem er beide
abermals vertrieb und seinen in der Verbannung lebenden Namensgenossen
in seine frühere Stellung einführte. Er selbst aber kehrte
in sein Land wieder zurück; „denn er wusste, dass seinVetter s) sich
allzu nachsichtig gegen die Begünstiger seiner Vertreibung zeigen
Die Ansicht Dobner’s ad Hagek IV, p. 484—505, welche Palacky a.a. 0. I, 254 citirt
und adoptirt, Wlodowoj habe durch diese Huldigung für die Folgezeit erst ein
Präjudiz geschaffen, ist unhaltbar; denn sie geht von der falschen Voraussetzung
^ aus, dass Böhmen nicht schon zuvor dein deutschen Reiche lehnspflichtig gewesen.
Es Hesse sich vielleicht dem folgendes erifcgegenhalten : im J. 950 verpflichtete
sich Boleslaw dem Könige Otto 1. zur Entrichtung des alten von Otto’s Vater dem
Lande auferlegten Tributs und Palacky I, 215 bemerkt: „Irren wir nicht, so
schliesst in jener Zeit die Zinspflichtigkeit das Vasallenthum und umgekehrt dieses
jene aus“. Aber gewiss war die Stellung als Vasall ehrenvoller als jene als
Zinspflichtiger, nnd eben diese Stufe der Bevorzugung scheint Boleslaw Chabry zu
Gnesen erreicht zu haben (vgl. meine Abhandlung „Uber die Zusammenkunft Kaiser
Otto’s III. mit Herzog Boleslaw I. von Polen zu Gnesen“ a. a. 0. S. 327). Wenn
also Wlodowoj mit dem Anerbieten, Vasall des deutschen Königes werden zu
wollen, nach Regensburg kam, so hörte er damit nach Palacky’s Deutung selbstverständlich
auf, Tribut zu entrichten. Er hätte so mit dem Könige weniger angeboten,
als derselbe von Böhmen zu fordern hatte. Doch ist, wie ich glaube , die von
Palacky aufgestellte Alternative nicht einmal richtig. Für Reichsfürsten, wie der
Herzog von Sachsen u. s. w. gilt die Tributlosigkeit allerdings; anders verhielt
es sich wohl mit den nicht deutschen, speciell mit den slavischen Herzogen von
Polen und Böhmen. Sie zahlten Tribut und waren doch auch Vasallen. Sie waren
eben nicht vollständige Reichsfürsten, soweit überhauptdiese Bezeichnung für jene
Zeit gilt. Boleslaw trat dadurch, dass ihm der Tribut im J. 1000 erlassen
\ wurde, in die Reihe der Reichsfürsten in dieser Hinsicht ein, erscheint darum
auch an Heinrich’s II. Wahl betheiligt.
2 ) Wie es nach Thictm. 1. c. wenigstens scheint.
3 ) „nepotein suum“ =amitae filium; vgl. Thietm. 1. 5. c. 8.1. 5. c. 10. Daher Laurent
an dieser Stelle falsch „Neffe“ übersetzt.