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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

Die  Kriege  K.  Heim*.  II.  mit  Herzog  Boleslaw  I.  von  Polen.

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betonen.  Gewiss  aber  beeilte  sich  Wlodowej,  da  Boleslaw  III.  in
Polen,  Jaromir  und  Udalrich  wahrscheinlich  in  Deutschland  auf  ihre
Wiedereinsetzung  hinarbeiteten,  um  jeden  Preis  von  Heinrich  II.
Anerkennung  und  Belehnung  zu  erlangen  >).
Wlodowej  überlebte  den  Huldigungsact  nicht  lange.  Er  starb
schon  zu  Ende  des  Jahres  1002  oder  zu  Anfang  des  folgenden ­
  Jahres  1003  a ).  Nun  wurden  die  beiden  Brüder  Jaromir  und
Udalrich  sammt  ihrer  Mutter  von  den  Böhmen,  wahrscheinlich  auf
König  Heinrich’s  Betreiben,  zurückgerufen.  Aber  dies  war  gegen
Boleslaw’s  Pläne;  der  sammelte  ein  Heer,  mit  welchem  er  beide
abermals  vertrieb  und  seinen  in  der  Verbannung  lebenden  Namensgenossen ­
  in  seine  frühere  Stellung  einführte.  Er  selbst  aber  kehrte
in  sein  Land  wieder  zurück;  „denn  er  wusste,  dass  seinVetter  s)  sich
allzu  nachsichtig  gegen  die  Begünstiger  seiner  Vertreibung  zeigen

Die  Ansicht  Dobner’s  ad  Hagek  IV,  p.  484—505,  welche  Palacky  a.a.  0.  I,  254  citirt
und  adoptirt,  Wlodowoj  habe  durch  diese  Huldigung  für  die  Folgezeit  erst  ein
Präjudiz  geschaffen,  ist  unhaltbar;  denn  sie  geht  von  der  falschen  Voraussetzung
^  aus,  dass  Böhmen  nicht  schon  zuvor  dein  deutschen  Reiche  lehnspflichtig  gewesen.
Es  Hesse  sich  vielleicht  dem  folgendes  erifcgegenhalten  :  im  J.  950  verpflichtete
sich  Boleslaw  dem  Könige  Otto  1.  zur  Entrichtung  des  alten  von  Otto’s  Vater  dem
Lande  auferlegten  Tributs  und  Palacky  I,  215  bemerkt:  „Irren  wir  nicht,  so
schliesst  in  jener  Zeit  die  Zinspflichtigkeit  das  Vasallenthum  und  umgekehrt  dieses
jene  aus“.  Aber  gewiss  war  die  Stellung  als  Vasall  ehrenvoller  als  jene  als
Zinspflichtiger,  nnd  eben  diese  Stufe  der  Bevorzugung  scheint  Boleslaw  Chabry  zu
Gnesen  erreicht  zu  haben  (vgl.  meine  Abhandlung  „Uber  die  Zusammenkunft  Kaiser
Otto’s  III.  mit  Herzog  Boleslaw  I.  von  Polen  zu  Gnesen“  a.  a.  0.  S.  327).  Wenn
also  Wlodowoj  mit  dem  Anerbieten,  Vasall  des  deutschen  Königes  werden  zu
wollen,  nach  Regensburg  kam,  so  hörte  er  damit  nach  Palacky’s  Deutung  selbstverständlich ­
  auf,  Tribut  zu  entrichten.  Er  hätte  so  mit  dem  Könige  weniger  angeboten,
als  derselbe  von  Böhmen  zu  fordern  hatte.  Doch  ist,  wie  ich  glaube  ,  die  von
Palacky  aufgestellte  Alternative  nicht  einmal  richtig.  Für  Reichsfürsten,  wie  der
Herzog  von  Sachsen  u.  s.  w.  gilt  die  Tributlosigkeit  allerdings;  anders  verhielt
es  sich  wohl  mit  den  nicht  deutschen,  speciell  mit  den  slavischen  Herzogen  von
Polen  und  Böhmen.  Sie  zahlten  Tribut  und  waren  doch  auch  Vasallen.  Sie  waren
eben  nicht  vollständige  Reichsfürsten,  soweit  überhauptdiese  Bezeichnung  für  jene
Zeit  gilt.  Boleslaw  trat  dadurch,  dass  ihm  der  Tribut  im  J.  1000  erlassen
\  wurde,  in  die  Reihe  der  Reichsfürsten  in  dieser  Hinsicht  ein,  erscheint  darum
auch  an  Heinrich’s  II.  Wahl  betheiligt.
2 )  Wie  es  nach  Thictm.  1.  c.  wenigstens  scheint.
3 )  „nepotein  suum“  =amitae  filium;  vgl.  Thietm.  1.  5.  c.  8.1.  5.  c.  10.  Daher  Laurent
an  dieser  Stelle  falsch  „Neffe“  übersetzt.
            
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