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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

Die  Kriege  K.  Ileinr.  II.  mit  Herzog  Bolesfiuv  I.  von  Polen.  271)
kommen  mit  Heinrich  berufen  und  für  den  Zeitpunkt  der  Wahl  Heinrich’s
  den  sächsischen  Fürsten  den  Abschluss  eines  dieselben  zufriedenstellenden ­
  Vergleiches  versprochen  hatte.
Wir  kennen  den  Inhalt  der  nun  geführten  Verhandlungen  nicht.
Heinrich  hatte,  wie  dies  bei  ähnlicher  Sachlage  immer  nicht  anders
zugeht,  seine  Erhebung  auf  den  deutschen  Thron  ausser  seinem  Erbanspruche
  gewiss  auch  einer  Reihe  von  Zusagen  und  Versprechungen
zu  verdanken.  So  erlässt  er  den  Thüringern  bei  der  Huldigung  den
Schweinezins,  verspricht  dem  Markgrafen  Heinrich  das  bairische
Herzogthum.  Dass  aber  die  Behauptung  Bolestaw’s  gegenüber  den
sächsischen  Grossen,  er  handle  mit  Vorwissen  und  Urlaub  Heinrich’s,
in  der  That  auf  einer  ähnlichen  Zusage  als  Preis  der  Befehdung  von
Ekkehard’s  Gebiete  beruhte,  ist  blosse  Vermuthüng  i).
Schon  die  Berechtigung  dergestalt  lautender  Zusagen,  die  Heinrich, ­
  noch  ehe  er  König  war,  machte  hätte  in  Frage  gezogen  werden
können.  Dagegen  zwang  vielmehr  Heinrich  ßoleslaw  die  Landschaften ­
  Liudizi  und  Miltizieni  3 )  herauszugeben,  während  er  nur  Meissen,

!)  Vgl.  Gfrörer,  Allg.  Kirchengesch.  IV.  1.  6  ff.  —  W.  v.  Giesebrecht,  G.  d.  d.  Ksv
Zt.  II,  der  überhaupt  mehrfach  Gfrörern  beistimmt,  ohne  dessen  gewagte  Hypothese»
zu  theilen,  ist  nicht  abgeneigt,  Heinrich  die  Mitschuld  an  Ekkehards  Ermordung
und  an  dein  Anschläge  auf  Boleslaw’s  Leben  beizumessen.  Ich  finde  beides  unbegründet ­
  und  interpretire  mit  Usinger  zu  Hirsch,  Jahrb.  1,  204  A.  3  und  Adolph
Cohn.  Kaiser  Heinrich  der  zweite.  S.  15.  Anm.  die  Stelle  Thictmar’s  über  die
körperliche  Züchtigung  vielmehr  so,  dass  der  hier  erwähnte  Heinrich  der  Graf,
nicht  der  König  H.  sei.
2 )  Die  beiden  Landschaften  lagen  zwischen  Elbe  und  Oder  und  umfassten  einen  beträchtlichen ­
  Theil  der  südthüringischen  Marken,  einst  Ekkehard's  Besitz.  Nähere
Grenzbestimmungen  bei  Hirsch,  Jahrb.  I,  224  A.  1.  nach  daselbst  citierten  Specialforschungen. ­
  Darnach  entspricht  M.  der  heutigen  Oberlausitz,  L.  dem  westlichen
Theile  der  Niederlausitz  von  der  schwarzen  Elster,  Dobrilog  und  Dahnen  bis
nach  Osten  an  die  Spree  zwischen  Lübben  und  Kotbus,  von  dem  Milzienerlande
im  S.  bis  Baruth  im  N.  —  Die  Stelle  Thietmar’s  1.  5.  c.  10:  „Bolislaus  au  lern
Misnensem  urbem  tantummodo  innumerabili  pecunia  acquirere  satagebat,  et  quia
oportunitas  regni  non  erat,  apud  regem  optinere  non  valebat,  vix  impetrans,  ut
haec  fratri  suo  Guncelino  daretur,  redditis  sibi  Liudici  et  Miltizieni  regionibus“
hat  bisher  den  Forschern  viele  Schwierigkeiten  verursacht.  Die  durch  den  Wortlaut ­
  zunächst  liegende  Übersetzung,  welche  Röpell  1,  115  Laurent  152  Lelewel
I*.  w.  sr.  II.  35,  Wawrowski  1.  c.  pag.  21.  das  N.  Laus.  Mag.  XXX,  7  und  Hirsch,
Jahrb.  I,  224  A.  1.  geben;  nämlich  dass  ßoleslaw  nur  Meissen  herausgab,  die  Landschaften ­
  L.  und  M.  dagegen  behielt,  hat  eine  Urkunde  Heinrich’s  II.  vom  Ö.  Aug.
            
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