Die Kriege K. Heinrich II. mit Herzog Bolesfaw I. v. Polen.
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zu werfen. Das weite Gebiet von der Saale und Elbe im Westen bis
zur Oder und Bober im Osten und vom Kamme des Riesengebirges im
Süden bis zur Elbe und Peene imNorden, dem einst Gero als „dux et
marchio“ Vorstand, wurde bei dessen Tode in sechs besondere Marken
zersplittert: 1. das Gebiet Thietrich’s, die spätere Nord- oder Altmark;
2. jenes Hodo's, die spätere Lausitz; 3. jenes Thietmars,
die spätere Ostmark; 4., S., 6. die Gebiete der Grafen Günther,
Wigbert und Wizzer in Süd-Thüringen, wovon ein Theil später die
Mark Meissen ausmachte. Von den genannten Markgrafen wird nur
Tkietrich bisweilen als „dux“ in den Quellen bezeichnet, scheint also
in dieser Beziehung an Gero’s Stelle getreten zu sein, dem er nur an
Besitz und persönlicher Begabung nachstand. Thietrich starb 985
und batte Lothar aus dem Hause Walbeck, einen Verwandten des
Geschichtschreibers und nachmals Bischofes Thietmar von Merseburg
zum Nachfolger in der Mark, doch nicht imDukat, welch' letzterer
vielmehr auf Ekkehard, den Sohn des obgenannten Grafen Günther
und Nachfolger jenes Rikdag, der schon seit etwa 980 Meissen
allein Vorstand und 985 starb, übergegangen zu sein scheint t). Auch
Hodo war, nachdem er seit 993 nebst der Lausitz die Ostmark verwaltet
batte, noch unter Otto III. gestorben und batte zum Nachfolger
in beiden Marken Gero, des Grafen Thietmar Solm.
0 Wenigstens halte ich diese Erklärung der Stelle Thietmar's 1. 5. c.S: „Über ganz Thiiringen
erlangte er durch Wahl des gesammten Volkes die herzogliche Würde. Auf
die Grafen des Ostens konnte er mit wenigen Ausnamen zählen“ (comites vero
orientales, paucis tantum exceptis, regnumque in spe habuit) für die natürlichste.
Adalbold c. 5 nennt den Ekkehard nur „marchio in Thuringia“, worauf Hirsch I.
196 kein Gewicht gelegt wissen will, während indess Usinger gerade aus der Vergleichung
Adalbold’s mit Thietmar folgert, dass hier noch ein Beispiel des Markherzogthumes
vorliege, und dass demnach Giesebrecht, Kais. Zeit 1, 632 Unrecht
habe, wenn er sage: „War unter Dietrich als Markherzog noch eine gewisse
Verbindung zwischen den wendischen Marken erhalten worden, so wurde diese
völlig aufgelöst“. — Obgleich die abweichende Ansicht Hirsch’s Bd. 1,196: „Gero,
der jetzt die von seinem Vater ererbte Ostmark mit der früher von Hodo verwalteten
Lausitz zu einem ansehnlichen und abgerundeten Gebiete vereinigt hatte“,
für unseren nächsten Zweck irrelevant ist, begreife ich doch nicht seine Äusserung
: „Wir treten der von Giesebrecht, Jahrb. II, 1. Excurs 1. S. 149 ff. entwickelten
Ansicht, nach wiederholter Prüfung vollkommen bei,“ da meine im
. Texte mitgetheilte Ansicht aus W. Giesebrecht’s Kaiser-Geschichte 1, 632 und
Anmerkung stammt.