Über drei in Prager Hs. enthaltene Canonen-Sammlungen.
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noch einige treten. Es wäre nemlicli offenbar geradezu unerklärlich,
wie der Verfasser, wenn er das Decret gekannt hätte, diese
17 Stellen aus 6 verschiedenen Causae hervorgeholt, die anderen
Theile des Decretes, welche ihm doch auch Material genug boten,
ignorirt hätte. Schliesslich wäre eine solche Sammlung nach der
Zeit Gratian’s geradezu nutzlos gewesen 4 ~).
In wiefern der Codex für die Kritik des Textes des Petrus und
der benutzten Quellen des römischen Rechtes von Bedeutung sei,
ergibt sich aus den abgedruckten Stellen und beigefügten Anmerkungen
von selbst.
HI. Exceptiones Decretorum Gratiani,
(Codex des Prager Metropolitan-Kapitels, signirt J. LXXIV. membran.. in 8°.) f )
Im Vorderdeckel steht von einer Hand des IS. Jahrhunderts
„Excerpta decretorum Gratiani itey“. Auf dem ersten Blatte stehen
allerlei Bemerkungen von Händen des 12., 13. und 14. Jahrhunderts,
Definitionen z. B. von fornicatio, incestus, dann versus memoriales
über Ehehindernisse, die Titel der Decretalen, Eintheilung
des Decretes u. s. w. Die drei folgenden Blätter und das 9. 8. 7. vom
Ende gerechnet, enthalten das bekannte Gedicht des Hildebertus
(episc. Cenomanensis -(- 1139) de div. naturis lapidum („Euax rex
arabum legitur scripsisse Neroni.“) prächtig geschrieben von einer
Hand des 12. Jahrhunderts. Unmittelbar daran schliesst sieb gleich-42
) Maassen, dem ich das vollständige Inhaltsverzeichuiss mittheilte, ist auch der
Ansicht, es sei aus inneren Gründen nicht zu bezweifeln, dass sie noch vor das
Entstehen der Decretistenschule in Bologna falle. Er sieht den letzten Theil gleichfalls
als einen Beleg an für die Methode der Behandlung des römischen Rechts
und seiner Verbindung mit dem canonischen durch die Canonisten in diesem Zeitabschnitte.
! ) Ich vermuthe, dass der Codex aus Frankreich (Avignon) nach Prag kam. Im
Jahre 1370 starb der Wyssehrader Dechant, Wilhelm von Hasenburg, der
eine Sammlung von 114 meist in Frankreich und auch in Italien gekaufter Bücher
hatte. Diese kaufte Karl IV. um 100 Mark Silber und schenkte sie der Universität.
Ad. Voigt, Vers, einer Gesch. der Prager Univ. I. Absch. Prag 1776. S. 44. Der
Katalog der Prager Bibi, aus jener Zeit (abgedr. von W. Hanka, Verhandl. der
Gesellsch. des vaterländ. Museums etc. Prag 1840. S. 6o ff.) hat nun ein Werk
bezeichnet: „antiqua lectura decreti cum institutiswas offenbar ganz gut passt.