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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

Über  drei  in  Prager  Hs.  enthaltene  Canonen-Sammlungen.

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noch  einige  treten.  Es  wäre  nemlicli  offenbar  geradezu  unerklärlich, ­
  wie  der  Verfasser,  wenn  er  das  Decret  gekannt  hätte,  diese
17  Stellen  aus  6  verschiedenen  Causae  hervorgeholt,  die  anderen
Theile  des  Decretes,  welche  ihm  doch  auch  Material  genug  boten,
ignorirt  hätte.  Schliesslich  wäre  eine  solche  Sammlung  nach  der
Zeit  Gratian’s  geradezu  nutzlos  gewesen  4 ~).
In  wiefern  der  Codex  für  die  Kritik  des  Textes  des  Petrus  und
der  benutzten  Quellen  des  römischen  Rechtes  von  Bedeutung  sei,
ergibt  sich  aus  den  abgedruckten  Stellen  und  beigefügten  Anmerkungen ­
  von  selbst.

HI.  Exceptiones  Decretorum  Gratiani,
(Codex  des  Prager  Metropolitan-Kapitels,  signirt  J.  LXXIV.  membran..  in  8°.)  f )
Im  Vorderdeckel  steht  von  einer  Hand  des  IS.  Jahrhunderts
„Excerpta  decretorum  Gratiani  itey“.  Auf  dem  ersten  Blatte  stehen
allerlei  Bemerkungen  von  Händen  des  12.,  13.  und  14.  Jahrhunderts, ­
  Definitionen  z.  B.  von  fornicatio,  incestus,  dann  versus  memoriales
  über  Ehehindernisse,  die  Titel  der  Decretalen,  Eintheilung
des  Decretes  u.  s.  w.  Die  drei  folgenden  Blätter  und  das  9.  8.  7.  vom
Ende  gerechnet,  enthalten  das  bekannte  Gedicht  des  Hildebertus
(episc.  Cenomanensis  -(-  1139)  de  div.  naturis  lapidum  („Euax  rex
arabum  legitur  scripsisse  Neroni.“)  prächtig  geschrieben  von  einer
Hand  des  12.  Jahrhunderts.  Unmittelbar  daran  schliesst  sieb  gleich-42

 )  Maassen,  dem  ich  das  vollständige  Inhaltsverzeichuiss  mittheilte,  ist  auch  der
Ansicht,  es  sei  aus  inneren  Gründen  nicht  zu  bezweifeln,  dass  sie  noch  vor  das
Entstehen  der  Decretistenschule  in  Bologna  falle.  Er  sieht  den  letzten  Theil  gleichfalls ­
  als  einen  Beleg  an  für  die  Methode  der  Behandlung  des  römischen  Rechts
und  seiner  Verbindung  mit  dem  canonischen  durch  die  Canonisten  in  diesem  Zeitabschnitte. ­

! )  Ich  vermuthe,  dass  der  Codex  aus  Frankreich  (Avignon)  nach  Prag  kam.  Im
Jahre  1370  starb  der  Wyssehrader  Dechant,  Wilhelm  von  Hasenburg,  der
eine  Sammlung  von  114  meist  in  Frankreich  und  auch  in  Italien  gekaufter  Bücher
hatte.  Diese  kaufte  Karl  IV.  um  100  Mark  Silber  und  schenkte  sie  der  Universität.
Ad.  Voigt,  Vers,  einer  Gesch.  der  Prager  Univ.  I.  Absch.  Prag  1776.  S.  44.  Der
Katalog  der  Prager  Bibi,  aus  jener  Zeit  (abgedr.  von  W.  Hanka,  Verhandl.  der
Gesellsch.  des  vaterländ.  Museums  etc.  Prag  1840.  S.  6o  ff.)  hat  nun  ein  Werk
bezeichnet:  „antiqua  lectura  decreti  cum  institutiswas  offenbar  ganz  gut  passt.
            
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