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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 57. Band, (Jahrgang 1867)

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Z  i  n  g  e  r  I  e

Ein  anderes  Ballspiel,  das  er  im  Jahre  1438  zu  Basel  sah,
schildert  Äneas  Sylvius:  „Andere  spielen  Ball.  Doch  nicht  auf  italienische ­
  Weise.  Sie  hängen  vielmehr  auf  dem  Spielplätze  einen  eisernen ­
  Bing  auf  und  wetteifern,  den  Ball  hindurch  zu  werfen.  Sie  treiben
dabei  den  Ball  mit  einem  Holz  an,  nicht  mit  der  Hand.  Die  übrige
Menge  singt  indessen  Lieder  und  windet  Kränze  den  Spielenden.“
Bochholz  bemerkt  hierzu  (p.  385):  „Man  warf  also  auf  ebener  Bahn
die  Kugel  durch  einen  Eisenring.  Dies  hiess  den  Bügel  schlagen
(Henisch.  thesaur.  v.  J.  1616).  Im  Vlämischen  gilt  ebenso  durch
die  Kloospforte  schlagen:  closen  ,  cloten,  bollen,  boghelen.  (Juniu s
Nomenclator  1567).  In  Norddeutschland  ist  dies  die  Kliese,  ein  Holzball, ­
  der  um  Ostern  herkömmlich  in  Gesellschaft  geschlagen  wird.“
Letzteres  ist  aber  nicht  richtig,  denn  das  von  Kuhn  mitgetheilte  Ballspiel ­
  um  Ostern  ist  kein  anderes  als  das  Morenjagen,  Sautreiben  oder
Todaustreiben  und  hat  mit  einem  Eisenringe  nichts  zu  thun.
Ein  anderes  Ballspiel  war  der  Sehaggün  3 )  und  bestand  vermutblich ­
  darin,  dass  man  eine  Kugel  in  einem  engen  Kreise  der
Spielenden  so  geschwind  herumtrieb,  dass  sie  bei  einem  oder  mehreren ­
  vorbeisprang,  ohne  dass  diese  mit  ihren  Stöcken  sie  berühren
konnten  s).
Meist  wurde  der  Ball  geworfen,  denn  „werfen  den  bal“  ist  der
gewöhnliche  Ausdruck;  z.  B.:
„dö  sie  den  brief  gerillte,
sie  nät  in  wider  in  den  bal.
der  wart  dem  iungen  Rial  [Bl.  14  d.
geworfen  dar  an  einem  tage.“  Wilhelm  v.  Österreich,
„da  mit  w r as  der  brief  geschriben
und  aber  in  den  bal  genät.
der  wart  geworfen  mit  getat
ze  schimpfe  dan  der  frien

*)  Norddeutsche  Sagen  p.  372.
2 )  „Mit  schaggun  ist  iu  ein  spil
erloubet,  der  ez  tuon  wil
umb  ein  ave  Mariä.“  Buch  der  Rügen  505.
In  einer  Visitationsvollmacht  bei  Voigt,  Geschichte  Preussens  6,  504  heisst  es:
„ze  dem  remther  sal  man  nymands  gestaten  keinerlei  spil  vmb  gelt  sunder  schachzabeln
  und  czackunen  speie“  Haupt,  Zeitschrift  11,  59.
8 )  Rochholz  386.
            
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