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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

Beiträge  zu  Aristoteles  Poetik.

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gische  Kunst  fopriy.-'r,  (d.  h.  plump  und  auf  ein  niedriges  Publicum
berechnet)  ist,  was  vom  Epos  nicht  gelten  kann,  so  wird  sie  offenbar
die  schlechtere  sein.
Dies  wird,  wie  ich  denke,  die  Gedankenentwicklung  des  Aristoteles ­
  sein,  und  die  Periode,  in  der  sie  ausgeführt,  wird,  trotz  der
mehrfach  eingelegten  selbständigen  Sätze,  dennoch  als  ein  Ganzes
angesehen  werden  müssen.  Es  ist  nicht  schwer,  mit  Weglassung  der
Detailausführung,  den  ganzen  Gedanken  in  die  Form  einer  strafferen
Schlussfolge  zu  bringen:  wenn  die  weniger  plumpe  Nachahmung
besser,  weniger  plump  aber  die  für  ein  gebildeteres  Publicum  bestimmte ­
  ist,  die  aber,  welche  alles  nachahmend  darstellt,  offenbar
sehr  plump  und  demnach  für  ein  ungebildetes  Publicum  bestimmt  ist,
—  wenn  nun  die  Tragödie  von  dieser  Art  ist,  dass  sie  alles  schauspielerisch ­
  darstellt  und  sich  zum  Epos  verhält,  wie  übertreibende
Schauspieler  zu  masshaltenden  Künstlern,  das  Epos  also  für  gebildete
Hörer  bestimmt  ist,  welche  der  schauspielerischen  Aufführung  nicht
bedürfen,  die  Tragödie  dagegen  für  ungebildete,  so  ergibt  sich,  wenn
hiernach  die  Tragödie  plump  ist,  dass  sie  die  schlechtere  von  beiden
Künsten  sein  wird 9 ).
Gegen  diese  so  motivirte  Auffassung  derjenigen,  welche  dem
Epos  den  Vorrang  vindicirten,  wendet  Aristoteles  im  Folgenden  seine
Widerlegung:  npürov  piv  ov  rfig  n-ötrjruyj?  r t  ■/.c/.Tri n /6pia  —.  Erstlieh
ist  das  keine  Anklage  der  tragischen  Dichtung,  sondern  der  tragischen
Schauspielkunst:  denn  (inü)  1.  kann  der  rhapsodische  Vortrag  der
epischen  Dichtung  (wie  auch  melischer  Vortrag)  sich  desselben
Fehlers,  nämlich  des  Übermasses  in  gesticulirender  Darstellung
(Tupispydtsa^ai  rotg  ortp.sioig'),  schuldig  machen.  Es  ist  also  gar  kein
Fehler,  welcher  der  tragischen  Dichtung  als  ein  der  Gattung  speciliseher
  angehörte,  und  das  Urtheil  über  die  tragische  Dichtung  als
solche  bleibt  dabei  unberührt.
2.  (scra)  darf  man  auch  nicht  jegliche  Art  von  Körperbewegung
(xivr,aig,  welche  die  schauspielerische  Action  einschliesst)  verwerfen,
sonst  müsste  man  ja  auch  den  Tanz  (öp^rjai?)  verwerfen:  sondern
verwerflich  und  tadelnswerth  ist  nur  die  schlechte  und  übertriebene
Körperbewegung  bei  der  schauspielerischen  Darstellung,  und  diese,
die  kein  Vertheidiger  des  Vorrangs  der  Tragödie  in  Schutz  nehmen
wird,  kann  doch  keinen  gegründeten  Tadel  gegen  die  tragische  Kunst
als  solche  abgeben.
Sitzb.  d.  phil.-hist.  CI.  LVI.  Bd.  II.  Ht’t.

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