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Vahlen
Gesichtspunkt, unter welchem man die Frage über das -/.aköjg r, p.vj
y.aldg zu'betrachten habe, war bereits 1461 a 4 näher bezeichnet.
Statt dessen gibt Aristoteles hier für die Sittlichkeit und ihr
Gegentheil eine zugleich die eben erst besprochene dloyia mit
umfassende Ergänzung des Bisherigen. Der Tadel gegen aloyiai und
IxöxSvpi« ist gerecht (dpSrj o' imzip-r^ig v.c/i aXoytct. v.xi p.oySvipiqi),
wenn der Dichter ohne alle Nöthigung sich des «X070V bedient, wie
Euripides in der Medeia den Aigeus unmotivirt und unwahrscheinlich
einführt, oder der Charakterschlechtigkeit (novr/pta), wie die des
Menelaos im Orestes desselben Euripides, der für denselben Fehler
schon Cap. 15 getadelt worden war. Dieses Urtheil ist eine wesentliche
Ergänzung zu den früher geltend gemachten Lösungen und Betrachtungen
des Unsittlichen und Unglaubhaften. Die Rechtfertigungen
des «X070V, dass dasselbe dem gemeinen Glauben der Menschen
(ota ipcctjc) entsprechend sei oder dass in Wirklichkeit auch einiges
gegen die Wahrscheinlichkeit geschehe, diese sind nur stichhaltig
unter der Voraussetzung, dass den Dichter eine innere Nothwendigkeit
zur Anwendung eines ä'Aoyov gedrängt hat: fällt diese Nöthigung
weg, so tritt der Tadel in volle Kraft, Das war auch der Gedanke,
unter welchem Aristoteles Cap. 24 a. E. in der Composition des Epos
ein äXtryov gestattete, wenn eben ohne dasselbe die Anlage des Sujets
zusammenbricht, und es in diesem Falle der Dichter versteht, trotz
des cc\oyov die Darstellung e^loyoizipcog auszuführen. Und derselbe
Gedanke war oben 1460 b 26 fgg. ausgesprochen: zur Rechtfertigung
eines «oüvarov ist es nicht genug, dass dasselbe dem Zweck
(ziXog) der Dichtung dienlich wird — denn wenn auch dies nicht
einmal der Fall, so wird es vollends verwerflich — sondern dieser
Zweck selbst muss in anderer Weise nicht erreichbar sein; dann
erst ist der Fehler in Folge der höheren Forderung des Zweckes
gerechtfertigt. Ebenso ist es mit der Sittlichkeit der Charaktere, die
eine Grundforderung der Dichtkunst ist: Aristoteles hat 1461 a 4 fgg.
gezeigt, dass die Sittlichkeit in der Dichtung nicht mit absolutem
Massstab zu messen, sondern in ihrer Relativität, je nach der Person
des Handelnden und seinen Beziehungen, Umständen, Absichten und
Zwecken, zu beurtheilen sei; schon hierin liegt angedeutet, dass,
wenn der Dichter von der Sittlichkeit seiner Charaktere abgeht, er
dabei andere Ziele und Rücksichten der Composition im Auge haben
wird: und das wird hier in das strengere Urtheil gefasst, die /xo^vj-