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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 56. Band, (Jahrgang 1867)

B86

Vahlen

Gesichtspunkt,  unter  welchem  man  die  Frage  über  das  -/.aköjg  r,  p.vj
y.aldg  zu'betrachten  habe,  war  bereits  1461  a  4  näher  bezeichnet.
Statt  dessen  gibt  Aristoteles  hier  für  die  Sittlichkeit  und  ihr
Gegentheil  eine  zugleich  die  eben  erst  besprochene  dloyia  mit
umfassende  Ergänzung  des  Bisherigen.  Der  Tadel  gegen  aloyiai  und
IxöxSvpi«  ist  gerecht  (dpSrj  o'  imzip-r^ig  v.c/i  aXoytct.  v.xi  p.oySvipiqi),
wenn  der  Dichter  ohne  alle  Nöthigung  sich  des  «X070V  bedient,  wie
Euripides  in  der  Medeia  den  Aigeus  unmotivirt  und  unwahrscheinlich
einführt,  oder  der  Charakterschlechtigkeit  (novr/pta),  wie  die  des
Menelaos  im  Orestes  desselben  Euripides,  der  für  denselben  Fehler
schon  Cap.  15  getadelt  worden  war.  Dieses  Urtheil  ist  eine  wesentliche ­
  Ergänzung  zu  den  früher  geltend  gemachten  Lösungen  und  Betrachtungen ­
  des  Unsittlichen  und  Unglaubhaften.  Die  Rechtfertigungen ­
  des  «X070V,  dass  dasselbe  dem  gemeinen  Glauben  der  Menschen
(ota  ipcctjc)  entsprechend  sei  oder  dass  in  Wirklichkeit  auch  einiges
gegen  die  Wahrscheinlichkeit  geschehe,  diese  sind  nur  stichhaltig
unter  der  Voraussetzung,  dass  den  Dichter  eine  innere  Nothwendigkeit
  zur  Anwendung  eines  ä'Aoyov  gedrängt  hat:  fällt  diese  Nöthigung
weg,  so  tritt  der  Tadel  in  volle  Kraft,  Das  war  auch  der  Gedanke,
unter  welchem  Aristoteles  Cap.  24  a.  E.  in  der  Composition  des  Epos
ein  äXtryov  gestattete,  wenn  eben  ohne  dasselbe  die  Anlage  des  Sujets
zusammenbricht,  und  es  in  diesem  Falle  der  Dichter  versteht,  trotz
des  cc\oyov  die  Darstellung  e^loyoizipcog  auszuführen.  Und  derselbe
Gedanke  war  oben  1460  b  26  fgg.  ausgesprochen:  zur  Rechtfertigung ­
  eines  «oüvarov  ist  es  nicht  genug,  dass  dasselbe  dem  Zweck
(ziXog)  der  Dichtung  dienlich  wird  —  denn  wenn  auch  dies  nicht
einmal  der  Fall,  so  wird  es  vollends  verwerflich  —  sondern  dieser
Zweck  selbst  muss  in  anderer  Weise  nicht  erreichbar  sein;  dann
erst  ist  der  Fehler  in  Folge  der  höheren  Forderung  des  Zweckes
gerechtfertigt.  Ebenso  ist  es  mit  der  Sittlichkeit  der  Charaktere,  die
eine  Grundforderung  der  Dichtkunst  ist:  Aristoteles  hat  1461  a  4  fgg.
gezeigt,  dass  die  Sittlichkeit  in  der  Dichtung  nicht  mit  absolutem
Massstab  zu  messen,  sondern  in  ihrer  Relativität,  je  nach  der  Person
des  Handelnden  und  seinen  Beziehungen,  Umständen,  Absichten  und
Zwecken,  zu  beurtheilen  sei;  schon  hierin  liegt  angedeutet,  dass,
wenn  der  Dichter  von  der  Sittlichkeit  seiner  Charaktere  abgeht,  er
dabei  andere  Ziele  und  Rücksichten  der  Composition  im  Auge  haben
wird:  und  das  wird  hier  in  das  strengere  Urtheil  gefasst,  die  /xo^vj-
            
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